Corner-top-right-trans
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Hartz IV


Gemeinsamer Ratgeber der Datenschutzbeauftragten der Länder Brandenburg und Berlin zu Hartz IV (Stand: 2009)

Vorwort

Vor nunmehr zwei Jahren haben wir den ersten Ratgeber zu Hartz IV herausgegeben. Mit seiner datenschutzrechtlichen Ausrichtung ist der Ratgeber auf große Resonanz sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei den zuständigen Behörden gestoßen. Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen haben sich in diesen zwei Jahren auch die Befugnisse der zuständigen Behörden geändert. Dies haben wir zum Anlass genommen, die erste Auflage unseres Ratgebers entsprechend zu überarbeiten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 2007 (Az.: 2 BvR 2433/04 und 2 BvR 2435/04) mit der das Gericht die Zusammenlegung der Aufgaben von Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in gemeinsame Arbeitsgemeinschaften für verfassungswidrig erklärt hat, ändert an den datenschutzrechtlichen Fragestellungen zurzeit nichts. Der Gesetzgeber hat für eine Neuregelung längstens Zeit bis zum 31. Dezember 2010 bekommen.

(...)

Broschüre zum downloaden:Ratgeber zu Hartz IVPdf

Anmerkung: “Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen durch Datenschutz begrenzt”

Das Bundessozialgericht hat sich in einem Urteil vom 19. September 2008 mit der Pflicht zur Vorlage von Kontoauszügen durch Bezieher von Arbeitslosengeld II befasst. Das Gericht hält die Vorlage von Kontoauszügen der letzten drei Monate nicht für unverhältnismäßig und äußert sich auch zur Frage, ob Schwärzungen möglich sind.

Sobald das Bundessozialgericht die Gründe der Entscheidung veröffentlicht hat, werden wir diese auswerten und unsere Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen gegebenenfalls überarbeiten.

Die Presseinformation des Bundessozialgerichts (Medieninformation Nr. 45/08) können Sie hierExterner-link abrufen.

04.05.2009