Bundesbeauftragter
... für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Daten- und Informationsverarbeitung bei den öffentlichen Stellen und Behörden des Bundes (z.B. Bundeskriminalamt), sowie im nicht-öffentlichen Bereich, bei den Telekommunikations- und Postdienstunternehmen und den privaten Unternehmen, die unter das Sicherheitsüberprüfungsgesetz fallen, wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kontrolliert.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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53117 Bonn
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