Berlin

Zur Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung wählt das Abgeordnetenhaus einen Datenschutzbeauftragten (Artikel 47 der Verfassung von Berlin).
Berliner Beauftragter
...für Datenschutz und Informationsfreiheit
Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vom Abgeordnetenhausvon Berlin für fünf Jahre gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt. Die Wiederwahl ist zulässig. Er ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Dr. Alexander Dix wurde am 2. Juni 2005 erstmals zum Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Am 3. Juni 2010 wurde er für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.
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Das Abgeordnetenhaus von Berlin – und das ist in Deutschland einmalig – hat zudem einen eigenen Unterausschuss “Datenschutz und Informatioinsfreiheit” eingerichtet.
weiterDatenschutzkontrolle
... in Berlin
Die Sicherstellung einer unabhängigen Datenschutzkontrolle ergibt sich nicht nur aus Art. 28 EG-Datenschutzrichtlinie, sondern wurde bereits vom Bundesverfassungsgericht im sog. Volkszählungsurteil für notwendig erachtet.
Neben dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und der Selbstkontrolle durch die Betroffenen sind in Berlin weitere Instanzen mit Kontrollaufgaben im Bereich des Datenschutzes befasst.
Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Eigenkontrolle der Behörden und Unternehmen durch den behördlichen bzw. betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die Aufgabenstellung dieser internen Datenschutzbeauftragten ist im Zusammenhang mit der Vorabkontrolle und den Meldepflichten der verantwortlichen Stelle zu betrachten.
Unabhängig davon kontrolliert die Rundfunkdatenschutzbeauftragte die Einhaltung des Datenschutzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit einer journalistisch-redaktionellen Tätigkeit beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) verarbeitet werden.
Gesonderte Regelungen gelten auch für die öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften. Die Bistümer der Katholischen Kirche, die Evangelische Kirche in Deutschland und ihre Gliedkirchen sowie die Jüdische Gemeinde zu Berlin haben daher rechtlich eigenständige Datenschutzordnungen und eigene Datenschutzaufsichtsinstanzen geschaffen.
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