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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Berliner Beauftragter

...für Datenschutz und Informationsfreiheit

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Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit kontrolliert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften im Land Berlin und sichert so das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Seiner Kontrolle und Aufsicht unterliegen sowohl die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes Berlin als auch die nicht-öffentlichen (privaten) Stellen (z.B. Unternehmen, Vereine) mit Sitz in Berlin. Seit 1999 hat er darüber hinaus auch die Wahrung des Rechts auf Akteneinsicht und Informationszugang sicherzustellen.

Der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird vom Abgeordnetenhausvon Berlin für fünf Jahre gewählt und vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt. Die Wiederwahl ist zulässig. Er ist in Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Dr. Alexander Dix wurde am 2. Juni 2005 erstmals zum Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Am 3. Juni 2010 wurde er für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.

Aufgaben


Was machen wir genau?

Bei Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen

  • gehen wir Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, die der Ansicht sind, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde und wird,
  • führen wir regelmäßig auch ohne besonderen Anlass oder Hinweis Kontrollen durch,
  • beraten wir in Fragen des Datenschutzes,
  • geben wir Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes und
  • beanstanden wir gravierende Datenschutzverstöße gegenüber den entsprechenden Stellen, fordern diese zur Stellungnahme auf und unterbreiten Vorschläge zur Beseitigung der Mängel.

Bei Privatunternehmen

  • gehen wir Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach, die der Ansicht sind, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in ihren Rechten verletzt worden zu sein,
  • führen wir regelmäßig auch ohne besonderen Anlass oder Hinweis Kontrollen durch,
  • beraten wir in Fragen des Datenschutzes,
  • geben wir Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes,
  • ahnden wir bestimmte schwerwiegende Datenschutzverstößen mit einem Bußgeld,
  • führen wir ein für jeden einsehbares Register der meldepflichtigen Verfahren automatisierter Verarbeitungen.

Wir informieren Bürgerinnen und Bürger über ihre Datenschutz- und Informationsfreiheitsrechte und unterstützen sie bei deren Formulierung und Durchsetzung. Durch unser Internet-Angebot, Broschüren, Faltblätter, Presseerklärungen und unseren Jahresbericht unterrichten wir die Öffentlichkeit regelmäßig über zentrale Datenschutzfragen, aktuelle Ereignisse und wichtige technische und rechtliche Entwicklungen.

Zur Verbesserung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit geben wir – insbesondere im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren – Stellungnahmen und Empfehlungen ab und erstellen Gutachten und Berichte. Von besonderer Bedeutung ist der Tätigkeitsbericht, der dem Abgeordnetenhaus und dem Regierenden Bürgermeister jährlich vorgelegt wird. Zur Sicherung und Fortentwicklung des Datenschutzes setzen wir uns für die Entwicklung und den Einsatz datenschutzfreundlicher Technologien ein und zeigen den Behörden und Unternehmen auf, wie sie ihre Aufgaben und wirtschaftlichen Zwecke im Einklang mit den Anforderungen des Datenschutzes erfüllen können. Schließlich wirken wir in nationalen, europäischen und internationalen Gremien, Konferenzen und Arbeitskreisen mit. Hierzu gehören z.B. die Art. 29-Datenschutzgruppe der Europäischen Union und die Internationale Arbeitsgruppe Datenschutz in der Telekommunikation.

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Kontakt


Jedermann kann sich an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, wenn er der Ansicht ist, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gegen Datenschutzvorschriften verstoßen wurde.

Wir sind (fast) immer für Sie erreichbar: direkt vor Ort, am Telefon, per E-Mail oder Fax.

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
An der Urania 4-10
10787 Berlin

Telefon: 030/ 13889 0
Telefax: 030/ 215 5050
E-mail: mailbox@datenschutz-berlin.de

Sprechzeiten:
montags bis freitags 10 bis 15 Uhr,
donnerstags 10 bis 18 Uhr
Die Servicestelle Bürgereingaben befindet sich im 9. OG.

Verkehrsverbindungen:
U1, U2 oder U3 bis Nollendorfplatz oder Wittenbergplatz,
Bus 100, 106, 187 oder M29 bis Schillstraße

Einen Stadtplanausschnitt finden Sie hier.Externer-link

Bevor Sie sich per E-Mail an uns wenden, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur elektronischen Kommunikation (Sichere E-Mail).

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Zur Person: Dr. Alexander Dix


Dr. Alexander Dix, LL.M., wurde am 2. Juni 2005 vom Abgeordnetenhaus zum Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt. Am 3. Juni 2010 wurde er für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.

Foto_Dix_2009
Dr. Alexander Dix, LL.M., geb.1951, ist seit Juni 2005 Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit. Zuvor war er sieben Jahre Landesbeauftragter für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg. Er ist Vorsitzender der Internationalen Arbeitsgruppe zum Datenschutz in der Telekommunikation (international auch bekannt als “Berlin Group”) und Mitglied der Artikel 29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbeauftragten.

Das Studium der Rechtswissenschaften in Bochum, Hamburg und London schloss er mit dem Grad eines Master of Laws an der London School of Economics and Political Science ab und promovierte 1984 zum Dr. jur. an der Universität Hamburg. Er begann seine Tätigkeit beim Berliner Datenschutzbeauftragten 1985 und war von 1990 bis 1998 dessen Stellvertreter.

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Geschäftsverteilung


Die Dienststelle des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gliedert sich in vier Bereiche (Zentraler Bereich, Bereich Recht I, Bereich Recht II, Bereich Informatik). Der Mitarbeiterstab besteht aus Juristen, Informatikern und Verwaltungsfachleuten.

Ihren Ansprechpartner beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit finden Sie mit Hilfe unseres OrganigrammsPdf.

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Aktenordnung


... beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Nach § 17 Abs. 5 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jede öffentliche Stelle des Landes Berlin (und somit auch der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit) ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen.

Dieser gesetzlichen Vorgabe des IFG kommen wir nach, indem wir nachfolgend unseren Aktenplan veröffentlichen.

Für alle nach unserem Aktenplan geführten Akten gilt grundsätzlich das Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen.

Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang des Bürgers Gründe nach den §§ 5 ff. IFG entgegenstehen.

Aktenordnung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Stand 2.5.2013Pdf

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Internetangebot


Das Internet-Angebot des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit möchte Sie umfassend und aktuell über die neuesten Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes und der Informationsfreiheit informieren und Sie bei der Formulierung und Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützten.

Anregungen, um welche Inhalte unser Informationsangebot erweitert werden kann, sowie Hinweise auf zu korrigierende Fehler bitten wir an die E-Mail-Adresse webmaster@datenschutz-berlin.de zu übersenden.

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