Aktenordnung
... beim Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Dieser gesetzlichen Vorgabe des IFG kommen wir nach, indem wir nachfolgend unseren Aktenplan veröffentlichen.
Für alle nach unserem Aktenplan geführten Akten gilt grundsätzlich das Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen.
Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang des Bürgers Gründe nach den §§ 5 ff. IFG entgegenstehen.



