Sichere E-Mail
Daten, die im Klartext über das Internet transportiert werden, sind weitgehend ungeschützt. Der Weg einer E-Mail führt dabei in der Regel nicht direkt zum Empfänger, sondern geht über eine Reihe weiterer Rechner. Überall entlang dieses Übertragungswegs können sie mitgelesen oder sogar verfälscht werden, z.B. von den Betreibern der Zwischenstationen oder von externen Angreifern. Dabei weiß der Absender in der Regel nicht einmal, welchen Weg seine Nachrichten nehmen werden – und wer darauf Zugriff hat.
Da gerade Briefe an Datenschutzbeauftragte häufig sensible Sachverhalte beinhalten, empfehlen wir dringend, elektronische Post zu verschlüsseln! Dazu steht Ihnen der öffentliche PGP-Schlüssel unserer Dienststelle zur Verfügung.
Ausführliche Informationen zur verschlüsselten Kommunikation mit “Pretty Good Privacy (PGP) finden Sie auf den Seiten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
.
PGP-Schlüssel des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Den öffentlichen Schlüssel des Berliner Beauftragten für Datenchutz und Informationsfreiheit (mailbox@datenschutz-berlin.de) haben wir für Sie in einer ASCI-Datei abgelegt. Wenn Sie bereits PGP einsetzen, brauchen Sie diesen nur in Ihren Bund öffentlicher Schlüssel aufzunehmen.
weiter

