Vorabkontrolle
Das am 30.7.2001 novellierte Berliner Datenschutzgesetz sieht vor, dass im öffentlichen Bereich Berlins vor Einführung einer automatisierten Verarbeitung mit besonders sensiblen personenbezogenen Daten eine Vorabkontrolle durchzuführen ist. Folgende Hinweise und Empfehlungen sollen den behördlichen Datenschutzbeauftragten bei der Durchführung der Vorabkontrolle als Hilfestellung dienen.



