Eingaben/Beschwerden
Sind Sie der Auffassung, dass Ihre Daten unzulässig verarbeitet werden, oder wollen Sie eine Auskunft über die zur Ihrer Person vorhandenen Daten erhalten, sollten Sie sich zunächst selbst an die Daten verarbeitende Stelle (Behörde oder Privatunternehmen) wenden, um die Angelegenheit zu klären. Dies gilt nicht, wenn Sie – z. B. als Beschäftigter – Nachteile befürchten. Als Hilfestellung für den zu führenden Schriftwechsel haben wir für Sie einige Musterschreiben in unserem Datenscheckheft zusammengestellt.
Sollten Sie mit Ihren Bemühungen scheitern oder sind Sie mit dem Ergebnis ansonsten unzufrieden, haben Sie die Möglichkeit, sich mit einer Eingabe/Beschwerde an die zuständige Aufsichts-, Kontrollbehörde für den Datenschutz zu wenden. Für die Bearbeitung Ihrer Eingabe sind folgende Angaben hilfreich bzw. erforderlich:
- Ihr Name und Ihre Anschrift,
- Ihre Telefonnummer, wenn Sie auch mit einem Anruf einverstanden sind,
- Angabe der Stelle, die Ihrer Auffassung nach Daten nicht richtig behandelt hat (bei Behörden möglichst Aktenzeichen angeben),
- Angabe des Sachverhaltes, über den Sie sich beschweren (Welche Daten sind unrichtig verarbeitet worden? Wann? Von wem? Auf welche Weise?),
- Was haben Sie zwischenzeitlich unternommen, um dem abzuhelfen? Wie haben die angesprochenen Stellen reagiert?
- Nach Möglichkeit Fotokopien und Schreiben beifügen, aus denen sich der Sachverhalt ergibt.
Leider ist die Kontrolle und Aufsicht über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland nicht zentral organisiert. Sie wird vielmehr entsprechend der föderalen Struktur des Landes durch mehrere voneinander unabhängige Stellen wahrgenommen. Um den für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner in Sachen Datenschutz zu finden, haben wir für Sie eine Übersicht zur Struktur der Datenschutzkontrolle in Deutschland zusammengestellt.


