Berlin
Rechtsgrundlagen
Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Seit Ende 1999 gibt es im Land Berlin ein Informationsfreiheitsgesetz.
Berliner Informationsfreiheitsgesetz
Engl. Fassung
Erläuterungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport zum Änderungsgesetz
Gebühren
Für den Informationszugang (Akteneinsicht oder -auskunft) nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werden Gebühren erhoben.
weiterWasserverträge
Das durch den Volksentscheid am 13. Februar 2011 angenommene “Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
” (engl. Fassung)
verpflichtet den Senat zur öffentlichen Bekanntmachung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Amtsblatt für Berlin und zusätzlich den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, diese Dokumente auf seinem Internet-Eingangsportal zugänglich zu machen. Die Dokumente sind hier
abrufbar.


