Wasserverträge
Das durch den Volksentscheid am 13. Februar 2011 angenommene “Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
” (engl. Fassung)
verpflichtet den Senat zur öffentlichen Bekanntmachung aller Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Amtsblatt für Berlin und zusätzlich den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, diese Dokumente auf seinem Internet-Eingangsportal zugänglich zu machen. Die Dokumente sind hier
abrufbar.


