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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

24. August 2012

24.08.2012

Melderecht datenschutzkonform gestalten!

Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der LänderPdf

Das vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 beschlossene neue Melderecht weist erhebliche datenschutzrechtliche Defizite auf. Schon die im Regierungsentwurf enthaltenen Datenschutzbestimmungen blieben zum Teil hinter dem bereits geltenden Recht zurück. Darüber hinaus wurde der Regierungsentwurf durch das Ergebnis der Ausschussberatungen des Bundestages noch einmal deutlich verschlechtert.

Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht BrandenburgExterner-link