16.04.2009
Europawahl am 7. Juni 2009
Nur ein rechtzeitiger Widerspruch verhindert unerwünschte
In der Vergangenheit haben sich vor Wahlen immer wieder Bürgerinnen und Bürger über unerwünschte Wahlwerbebriefe von Parteien bei dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beschwert.
Die Meldebehörde darf nach dem Melderecht Parteien und sonstigen Wahlwerbern vor dem Wahltermin Auszüge aus dem Melderegister erteilen, damit sie z. B. Einladungen zu Werbeveranstaltungen, Werbebriefe und Kandidatenvorstellungen versenden können. Pressemitteilung


