19.03.2008
Bundesverfassungsgericht stärkt erneut den Datenschutz !
Das Bundesverfassungsgericht hat mit heutigem Beschluss die Regelungen zur Verwendung der auf Vorrat gespeicherten Daten der Telekommunikation vorläufig eingeschränkt. Damit hat es zum dritten Mal – nach den Urteilen zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Erfassung von Kfz-Kennzeichen – in kurzer Folge die Datenschutzrechte der Bürger gestärkt. [...]



