27. April 2012
Datenschutz darf nicht in der Wolke “verdunsten” !
Sopot Memorandum zum Cloud Computing
In Berlin wie auch weltweit bieten Dienstleister sowohl Behörden (z. B. Schulen, Universitäten) als auch Unternehmen verstärkt Cloud Computing an. Dabei versprechen sie eine kostengünstige Verlagerung der Verarbeitung von Bürger-, Kunden- und Beschäftigtendaten auf Rechner in der “Wolke” meist an nicht näher bestimmten Standorten. Das birgt insbesondere dann Risiken für den Datenschutz, wenn es sich um außereuropäische Anbieter handelt. Häufig wird bei solchen Angeboten auch übersehen, dass sich die datenverarbeitende Stelle ihrer Verantwortung nach dem Datenschutzrecht nicht entziehen kann. Pressemitteilung
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