Corner-top-right-trans
Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Merkblatt - Adressenhandel und Werbung


Hier finden Sie Musterschreiben an folgende Stellen:

  • Verband der Adressenverleger (DDV, Robinson-Liste),
  • Deutsche Telekom Medien GmbH,
  • Blanko-Schreiben an Firmen, die an Sie Werbematerial senden,
  • Mahnschreiben.

Gegen Werbung von Unternehmen, die dem Deutschen Direktmarketing Verband e.V. (DDV) angehören, können Sie sich durch Eintrag in der sog. “Robinson-Liste” wehren.

Gegenüber dem werbenden Unternehmen können Sie die Löschung Ihrer nur für Werbezwecke verwendeten Daten und Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, auch soweit sie sich auf die Herkunft beziehen, verlangen.

Haben Sie Beschwerden wegen aggressiver, belästigender und Ihnen unzulässig erscheinender Werbung, können Sie sich an die Verbraucherzentrale BerlinExterner-link, bzw. die in Ihrem Raum tätige Verbraucherzentrale oder an eine der Außenstellen wenden (Liste erhalten Sie von den Verbraucherzentralen). Die Verbraucherzentralen sind nach dem Rechtsberatungsgesetz zur außergerichtlichen Rechtsberatung und Rechtsbesorgung auf dem Gebiet des Verbraucherrechts berechtigt.

Dort erhalten Sie auch Aufkleber gegen Werbung als Wurfsendung für Ihren Briefkasten sowie ein Merkblatt, das Sie über Ihre Möglichkeiten informiert, wenn von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Werbefirma Ihr Aufkleber nicht beachtet wurde.

Werbung mittels Telefaxschreiben stellt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine unzulässige Belästigung und somit einen Verstoß gemäß § 1 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar, sofern nicht der Telefaxempfänger zuvor ausdrücklich oder stillschweigend sein Einverständnis erklärt hat, zu Werbezwecken ein Telefax zu erhalten. E-Mail-Werbung ohne vorherige Zustimmung der betreffenden Person ist nach der Entscheidung eines Landesgerichtes aus denselben Gründen unzulässig.

Musterschreiben:

14.11.2008