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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Merkblatt - Eingabe an den Datenschutzbeauftragten


Wollen Sie sich über Datenschutzverstöße bei Berliner Behörden und privaten Datenverarbeitern mit Sitz in Berlin beschweren, weil Ihnen diese z.B. nur unvollständig Auskunft erteilt oder diese völlig verweigert haben, können Sie sich an den Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden.

Beschwerden über Datenschutzverstöße bei Bundesbehörden richten Sie bitte an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Soweit Datenschutzverstöße durch Behörden anderer Bundesländer oder private Datenverarbeiter mit Sitz in einem anderen Bundesland vorliegen, können Sie sich bei den jeweiligen Landesdatenschutzbeauftragten bzw. den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im privaten Bereich beschweren.

Bei einer schriftlichen Beschwerde über Datenschutzverstöße sind folgende Angaben hilfreich:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift,
  • Ihr Geburtsdatum (zur eindeutigen Zuordnung),
  • Ihre Telefonnummer, wenn Sie auch mit einem Anruf einverstanden sind,
  • Angabe der Stelle, die Ihrer Auffassung nach Daten nicht richtig behandelt hat (bei Behörden möglichst Aktenzeichen angeben),
  • Angabe des Sachverhaltes, über den Sie sich beschweren (Welche Daten sind unrichtig verarbeitet worden? Wann? Von wem? Auf welche Weise?),
  • Was haben Sie zwischenzeitlich unternommen, um dem abzuhelfen? Wie haben die angesprochenen Stellen reagiert?
  • Nach Möglichkeit Fotokopien und Schreiben beifügen, aus denen sich der Sachverhalt ergibt.
07.07.2011