Begriffsbestimmungen
Sie wollten schon immer mal wissen, was Authentizität oder Integrität von Daten ist? Hier finden sie Erläuterungen wesentlicher Begriffe zum technisch-organisatorischen Datenschutz.
Technisch-organisatorischer Datenschutz
Unter technisch-organisatorischem Datenschutz versteht man alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherstellung der informationellen Selbstbestimmung und der Ordnungsmäßigkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
weiterVerfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit, Authentizität
Obgleich es nicht primär um den Datenschutz dabei geht, profitiert die technische Seite des Datenschutzes wesentlich von den Entwicklungen zur Verbesserung der informationstechnischen Sicherheit. Das Erreichen der informationstechnischen Sicherheit im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten ist gleichbedeutend mit der Umsetzung der Kontrollanforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Sicherheitsziele der neueren Landesdatenschutzgesetze, wie z.B. § 5 Berliner Datenschutzgesetz.
weiterOrdnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung
Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung in ein vielseitiger Begriff. Die Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung wird in den Datenschutzgesetzen zwar verlangt, aber nicht definiert. Das Bundesdatenschutzgesetz verlangt in § 4 g Abs. 1 Nr. 1, daß bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen der Beauftragte für den Datenschutz die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, zu überwachen hat. Einige Landesgesetze gehen noch weiter. So verlangt das Berliner Datenschutzgesetz in § 19 Abs. 1 Satz 2, daß die öffentlichen Stellen des Landes insbesondere dafür zu sorgen haben, daß die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen, gewährleistet ist.
weiterIT-Sicherheit
IT-Sicherheit bezeichnet einen Zustand, in dem die Risiken, die beim Einsatz von Informationstechnik aufgrund von Bedrohungen und Schwachstellen vorhanden sind, durch angemessene Maßnahmen auf ein tragbares Maß reduziert sind.
weiterDatensicherung
Datensicherung wird als Sammelbegriff für die Maßnahmen verstanden, die der Absicherung der Verfügbarkeit der Daten und Programme dienen. Die Maßnahmen der Datensicherung erstrecken sich natürlich auch auf nicht personenbezogene Daten.
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