Themen A-Z
Beschäftigtendatenschutz
Nachfolgend haben wir einige spezifische Themen zum Datenschutz in Arbeits- und Dienstverhältnissen zusammengetragen.
weiterBewertungsportale im Internet
Arztbewertungsportale
Datenschutzrechtliche Leitlinien des Arbeitskreises Gesundheit und Soziales der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder mit Mindestanforderungen für die Ausgestaltung und den Betrieb von Arztbewertungsportalen im Internet
Leitlinien Arztbewertungsportale
(14. März 2013)
Gesundheit
Kernaufgabe des Datenschutzes im Gesundheitswesen ist der Schutz des Patientengeheimnisses. Patienten müssen wirksam vor einer unzulässigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere über ihren Gesundheitszustand, geschützt werden. Die Patienten sollen sich vertrauensvoll an einen Arzt zum Zweck einer Untersuchung oder Behandlung begeben können, ohne fürchten zu müssen, dass die Informationen, die sie über sich offenlegen, zu ihrem Nachteil oder Schaden genutzt werden.
Die rechtliche Verankerung dieses Schutzes findet sich zum einen in der standesrechtlichen und strafbewehrten Schweigepflicht der Angehörigen der Heilberufe (Berufsgeheimnis) und zum anderen in den Regelungen des allgemeinen und spezifischen Datenschutzrechts auf Bundes- und auf Landesebene (z.B. Sozialgesetzbücher V und X, Infektionsschutzgesetz, Röntgenverordnung, Krebsregistergesetze, Krankenhausgesetze, Gesundheitsdienstegesetze).
Angesichts eines zunehmenden Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Gesundheitsversorgung (Telemedizin) und tief greifender organisatorischer Veränderungen bedingt durch neue Versorgungsformen, eine stärkere Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die zunehmende Etablierung von Qualitätsmanagement steht der Schutz des Patientengeheimnisses vor ständig neuen Herausforderungen.
Nachfolgend haben wir einige Informationen zum Umgang mit Gesundheitsdaten für Sie zusammengestellt.
weiterInformationspflicht bei Datenlecks
Seit dem 1. September 2009 gilt die Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten nach § 42a Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Eine solche Verpflichtung gilt seit dem 16. Februar 2011 nun auch nach § 18 a Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) für Behörden und sonstige öffentliche Stellen des Landes Berlin.
Um den betroffenen Stellen eine Hilfestellung bei der Anwendung dieser beiden Vorschriften zu geben, haben wir jeweils die folgenden FAQs (Häufig gestellte Fragen mit Antworten) erstellt. Die FAQs sollen die betroffenen Stellen dabei unterstützen, mitteilungspflichtige Sachverhalte zu erkennen und die entstehenden Handlungspflichten umzusetzen. Die Schaubilder verdeutlichen jeweils, wann § 42a BDSG bzw. wann § 18 a BlnDSG anwendbar ist.
- FAQs zur Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Daten nach § 42a BDSG
und Schaubild zu Teil A
- FAQs zur Informationspflicht bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung von Dritten nach § 18 a BlnDSG
und Schaubild zu Teil A
Internationaler Datenverkehr
Fragestellungen, die den internationalen Datenverkehr in der Wirtschaft betreffen, werden deutschlandweit koordiniert mit dem Ziel, eine möglichst einheitliche Handhabung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden zu erreichen. Die Koordinierung erfolgt in der Arbeitsgruppe “Internationaler Datenverkehr” des Düsseldorfer Kreises, die traditionell zweimal jährlich unter unserem Vorsitz tagt.
weiterSchule
Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, muss jede Schule eine Vielzahl von personenbezogenen Daten über die Schülerinnen und Schüler sowie von deren Eltern (oder Erziehungsberechtigte) verarbeiten. Dabei werden nicht nur die “normalen” personenbezogenen Informationen, wie z. B. Name und Anschrift, erhoben und gespeichert, sondern auch eine Fülle weiterer wesentlich sensiblerer Daten (Noten, soziales Verhalten, Gesundheitsverhältnisse usw.).
Welche personenbezogenen Daten in der Schulverwaltung, zu welchem Zweck und durch wen verarbeitet werden dürfen, ist in Berlin gesetzlich im Schulgesetz für Berlin (SchulG) sowie die SchuldatenVO geregelt. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die dortigen Bestimmungen im Schulalltag missachtet werden. In der Regel ist dies auf die Unkenntnis der gesetzlichen Vorgaben und auf fehlende allgemeine Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten zurückzuführen.
Nachfolgend haben wir für Sie einige datenschutzrechtliche Themen aus dem Schulalltag zusammengestellt.
weiterSteuern und Finanzen
Ungeachtet des in § 30 Abgabenordnung (AO) geregelten Steuergeheimnisses, sind auch im Bereich der Finanz- und Steuerverwaltung datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Nachfolgend haben wir Ihnen Themen mit grundsätzlicher Bedeutung für den Datenschutz in diesem Bereich zusammengestellt.
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