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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Themen A-Z

Beschäftigtendatenschutz


Nachfolgend haben wir einige spezifische Themen zum Datenschutz in Arbeits- und Dienstverhältnissen zusammengetragen.

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Gesundheit


Kernaufgabe des Datenschutzes im Gesundheitswesen ist der Schutz des Patientengeheimnisses. Patienten müssen wirksam vor einer unzulässigen Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere über ihren Gesundheitszustand, geschützt werden. Die Patienten sollen sich vertrauensvoll an einen Arzt zum Zweck einer Untersuchung oder Behandlung begeben können, ohne fürchten zu müssen, dass die Informationen, die sie über sich offenlegen, zu ihrem Nachteil oder Schaden genutzt werden.

Die rechtliche Verankerung dieses Schutzes findet sich zum einen in der standesrechtlichen und strafbewehrten Schweigepflicht der Angehörigen der Heilberufe (Berufsgeheimnis) und zum anderen in den Regelungen des allgemeinen und spezifischen Datenschutzrechts auf Bundes- und auf Landesebene (z.B. Sozialgesetzbücher V und X, Infektionsschutzgesetz, Röntgenverordnung, Krebsregistergesetze, Krankenhausgesetze, Gesundheitsdienstegesetze).

Gesundheitskarte
Angesichts eines zunehmenden Einsatzes von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Gesundheitsversorgung (Telemedizin) und tief greifender organisatorischer Veränderungen bedingt durch neue Versorgungsformen, eine stärkere Vernetzung der Akteure des Gesundheitswesens und die zunehmende Etablierung von Qualitätsmanagement steht der Schutz des Patientengeheimnisses vor ständig neuen Herausforderungen.

Nachfolgend haben wir einige Informationen zum Umgang mit Gesundheitsdaten für Sie zusammengestellt.

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Internationaler Datenverkehr


Fragestellungen, die den internationalen Datenverkehr in der Wirtschaft betreffen, werden deutschlandweit koordiniert mit dem Ziel, eine möglichst einheitliche Handhabung durch die Datenschutzaufsichtsbehörden zu erreichen. Die Koordinierung erfolgt in der Arbeitsgruppe “Internationaler Datenverkehr” des Düsseldorfer Kreises, die traditionell zweimal jährlich unter unserem Vorsitz tagt.

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Schule


Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, muss jede Schule personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Eltern verarbeiten. Dabei werden nicht nur die “normalen” personenbezogenen Informationen, wie z. B. Name und Anschrift, erhoben und gespeichert, sondern eine Fülle weiterer wesentlich sensiblerer Daten (Noten, soziales Verhalten, Gesundheitsverhältnisse usw.).

In Berlin ist die personenbezogene Datenverarbeitung der Schulen gesetzlich geregelt. Das Schulgesetz für Berlin (SchulG) sowie die SchuldatenVO legen fest, welche Daten in welcher Weise und durch wen verarbeitet werden dürfen.

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die dortigen Regelungen im Schulalltag missachtet werden. Prüfungen vor Ort haben gezeigt, dass dies oftmals auf deren Unkenntnis und auf fehlende allgemeine Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten zurückzuführen ist.

Da sich der BlnBDI nicht nur als Kontrolleur und Mahner, sondern vornehmlich auch als Service- und Beratungsstelle versteht, haben wir – um den genannten Problemen zu begegnen – nachfolgend einige themenbezogene Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Schulen zusammengestellt.

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