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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Veröffentlichung personenbezogener Daten


Was ist bei Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im eigenen Webangebot zu beachten?

In vielen Webangeboten werden personenbezogene Daten veröffentlicht. Dies kann explizit und gewünscht erfolgen, oder aber implizit bzw. unerkannt, indem beispielsweise in Texten wie veröffentlichten Protokollen Namen von Teilnehmern enthalten sind.

Rechtsgrundlage / Einwilligung

Für jegliche Veröffentlichung von personenbezogenen Daten ist eine Rechtsgrundlage erforderlich. Dies kann ein Vertrag sein – beispielsweise zur Veröffentlichung einer privaten Kleinanzeige – oder eine Einwilligung des Betroffenen.

Datenvermeidung

Es sollte als erstes geprüft werden, ob eine Vermeidung der Erhebung oder zumindest der Veröffentlichung der Daten möglich ist. Oft ist es möglich, Kontaktangaben zu vermeiden oder zumindest zu beschränken. Beispielsweise könnte bei Kleinanzeigen zumindest optional die Möglichkeit zur Antwort per Kontaktformular gegeben werden. Der Inhalt des Formulars würde dann als E-Mail an denjenigen weitergeleitet, der die Anzeige geschaltet hat. Eine andere Möglichkeit wäre, die Kontaktangaben auf eine E-Mail-Adresse zu beschränken und die Nutzer darauf hinzuweisen, für die Kontaktanzeige möglichst eine separate E-Mail-Adresse anzulegen.

Korrektheit sicherstellen

Werden beispielsweise auf Grund einer Einwilligung personenbezogene Daten veröffentlicht, so muss der Anbieter des Webangebotes die Korrektheit der Daten sicherstellen. Beispielsweise könnte eine unter falschen Namen veröffentlichte Kleinanzeige die Reputation des eigentlichen Namensinhabers erheblich beschädigen, insbesondere wenn diese Anzeige mittels Suchmaschinen über den Namen der Person gefunden werden kann. Da dies auch zu Schadensersatzforderungen führen kann, muss der Webseitenbetreiber vor Veröffentlichung sicherstellen, dass die Angaben korrekt sind.

Die Erhebung Speicherung und Veröffentlichung personenbezogener Daten ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen bedürfen einer Rechtsgrundlage oder einer freiwillig erteilten Einwilligung. Bei Veröffentlichungen im Netz ist auf Datensparsamkeit und Korrektheit zu achten.

14.11.2008