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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Schule

Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, muss jede Schule personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Eltern verarbeiten. Dabei werden nicht nur die “normalen” personenbezogenen Informationen, wie z. B. Name und Anschrift, erhoben und gespeichert, sondern eine Fülle weiterer wesentlich sensiblerer Daten (Noten, soziales Verhalten, Gesundheitsverhältnisse usw.).

In Berlin ist die personenbezogene Datenverarbeitung der Schulen gesetzlich geregelt. Das Schulgesetz für Berlin (SchulG) sowie die SchuldatenVO legen fest, welche Daten in welcher Weise und durch wen verarbeitet werden dürfen.

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die dortigen Regelungen im Schulalltag missachtet werden. Prüfungen vor Ort haben gezeigt, dass dies oftmals auf deren Unkenntnis und auf fehlende allgemeine Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten zurückzuführen ist.

Da sich der BlnBDI nicht nur als Kontrolleur und Mahner, sondern vornehmlich auch als Service- und Beratungsstelle versteht, haben wir – um den genannten Problemen zu begegnen – nachfolgend einige themenbezogene Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten in Schulen zusammengestellt.

Internetnutzung an Schulen


Die Nutzung des Internets in der Berliner Schule ist mittlerweile der Normalfall geworden. Die Ausstattung der Schulen hat sich erheblich verbessert. Gleichwohl tauchen immer Fragen auf, sowohl zur Nutzung des Internets für Unterrichtszwecke, zum Aufbau von eigenen Angeboten und Veröffentlichungen der Berliner Schulen sowie zu den Möglichkeiten, über den Rahmen des Unterrichts hinaus, auch in der Freizeit den Schülern Nutzungen anzubieten.

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Inhaltskontrolle von Schüler-Mobiltelefonen


Die Mutter eines Schülers beschwerte sich bei uns darüber, dass Lehrkräfte an der Schule ihres Sohnes die Handys einer ganzen Klasse eingezogen und deren gespeicherte Inhalte kontrolliert hätten. Von der Schule wurde dieser Sachverhalt bestätigt. Ziel der Aktion sei es gewesen, Videos mit gewaltverherrlichenden bzw. nationalsozialistischen Inhalten zu finden und von den Schülern löschen zu lassen.

Auszug aus dem Jahresbericht 2006

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Aushang mit Schülerleistungen im Klassenzimmer


Eltern haben sich mehrfach bei uns darüber beschwert, dass Lehrer die Versäumnisse von Schülern (z.B. Hausaufgaben nicht gemacht, sich nicht am Unterricht beteiligt, Arbeitsmaterial zu Hause vergessen) auf großen Listen im Klassenzimmer aushängen würden.

Auszug aus dem Jahresbericht 2006

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Zulässigkeit der Weitergabe von Elterndaten durch die Schule an Dritte


Immer wieder beschweren sich empörte Eltern bei uns darüber, dass ihre Adressdaten auf einem Elternabend, an dem sie nicht teilgenommen haben, von dem/der Klassen-lehrer/in oder den Elternvertretern – zumeist als Teil einer Adressenliste – an die anderen Eltern in der Klasse weitergegeben wurden. In einem besonderen Fall wurde dadurch die geschützte – im Einwohnermelderegister gesperrte – Adresse von Pflegeeltern eines Kindes, das von seinem leiblichen Vater mehrfach misshandelt worden war und vor diesem versteckt lebt, mit nicht absehbaren Folgen für das Kind an Dritte bekannt gegeben.

Auszug aus dem Jahresbericht 2006

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Überprüfung von Meldedaten durch Schulämter bei der Anmeldung zur Einschulung


Auszug aus dem Jahresbericht 2007

Verschiedenen Pressemeldungen des Jahres 2007 war zu entnehmen, dass die Schulämter die Angaben der Eltern, die ihre Kinder für das nächste Schuljahr zur Einschulung an einer Grundschule anmelden, verstärkt kontrollieren würden. Zum Nachweis des tatsächlichen Lebensmittelpunktes würde von den Betroffenen u. a. die Vorlage von z. B. Mietverträgen, Strom- und Telefonrechnungen, GEZ-Anmeldungen usw. verlangt werden.

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