Der /die Schuldatenschutzbeauftragte
Die Daten verarbeitenden Stellen in den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen der Berliner Verwaltung sind verpflichtet die Ausführung der Rechtsvorschriften über den Datenschutz sicherzustellen . Zur Umsetzung dieser Verpflichtung haben sie einen “behördlichen Datenschutzbeauftragten” sowie einen Vertreter schriftlich zu bestellen . Dies gilt auch für die Berliner Schulen, in denen die Funktion der behördlichen Datenschutzbeauftragten von den Schuldatenschutzbeauftragten ausgeübt wird.



