Berliner Informationsgesetzbuch
Seit 1993 werden die wichtigsten datenschutzrechtlichen Regelungen für das Land Berlin vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in einer gesonderten Textsammlung, dem Berliner Informationsgesetzbuch (BlnInfGB), herausgegeben.
BlnInfGB – Berliner Datenschutzgesetz
Die Verfassung von Berlin gewährleistet in Art. 33 das „Recht des einzelnen, grundsätzlich
selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen …
Einschränkungen dieses Rechts bedürfen eines Gesetzes. Sie sind nur im überwiegenden
Allgemeininteresse zulässig.“ Diese dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts
von 1983 entnommene Garantie wird durch das Berliner Datenschutzgesetz konkretisiert. BlnInfGB – Berliner Datenschutzgesetz – Stand: Mai 2012
BlnInfGB – Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Bundesinformationsfreiheitsgesetz
Das Recht auf freien Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung setzt sich in Deutschland zunehmend durch. Mittlerweile gelten in der Mehrzahl der Bundesländer
Informationsfreiheitsgesetze und auch der Bundesgesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September
2005 die Voraussetzungen für mehr Transparenz in der Bundesverwaltung geschaffen. Dieser Band unseres Informationsgesetzbuches soll Berlinerinnen und Berlinern die
Rechtsvorschriften an die Hand geben, die den freien Zugang zu Informationen in der Bezirks-, Landes- und Bundesverwaltung garantieren. BlnInfGB – Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Bundesinformationsfreiheitsgesetz – Stand: Mai 2011


