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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Presseübersicht

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Das privacy & information magazine “prima” wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

Ausgabe vom 1. April 2010

01.04.2010

INTERNATIONAL

”’Nützliche Erfahrungen’ / Facebook will Datenschutzregeln ändern / Profildaten gehen künftig automatisch an Dritte

... Bei Facebook treten die Nutzer die Rechte an ihren Inhalten – egal, ob es Bilder oder Texte sind – in weiten Teilen an den Betreiber ab: ‘Du gibst uns eine nicht-exklusive, übertragbare, unterlizenzierbare, unentgeltliche, weltweite Lizenz für die Nutzung jeglicher IP-Inhalte, die du auf oder im Zusammenhang mit Facebook postest’, heißt es beim US-Netzwerk. Doch damit nicht genug. Nun will Facebook die Nutzerdaten auch an Dritte weiterreichen: ‘Um dir die Möglichkeit zu geben, auch außerhalb von Facebook nützliche Erfahrungen im sozialen Bereich machen zu können, sind wir gelegentlich gezwungen, anderen überprüften Webseiten und Anwendungen, die sich auf die Facebook-Plattform stützen, allgemeine Daten über dich zur Verfügung zu stellen, wenn du diese besuchst (wenn du noch bei Facebook angemeldet bist)’, heißt es in der Datenschutzrichtlinie.” Tsp 1.4.10 S. 27

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DEUTSCHLAND

“Regierung gegen ‘wilde Überwachung’

... Die Bundesregierung will einer ‘wilden Überwachung’ von Mitarbeitern in Firmen einen Riegel vorschieben und den Datenschutz verbessern, ohne die Wirtschaft stark einzuschränken. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) legte dazu am Mittwoch Eckpunkte vor. Eine heimliche Vidoeüberwachung oder eine Gesundheitsprüfung von Beschäftigten soll es nur noch unter Voraussetzungen geben.” [dpa] ND 1.4.10 S. 6

“Heimliche Überwachung nur bei Verdacht / Innenminister de Maizière legt Eckpunkte zum Arbeitnehmerdatenschutz vor

... Zur Korruptionsbekämpfung sollen Arbeitgeber vorhandene Daten verwenden dürfen. Zusätzliche Informationen dürften sie aber nur erheben, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt. Eine Ortung der Mitarbeiter, etwa per GPS, wäre lediglich während der Arbeitszeit zulässig und nur, wenn sie der Sicherheit der Beschäftigten dient oder der Koordinierung ihres Einsatzes, zum Beispiel in Speditionen.” FAZ 1.4.10 S. 11

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“Massenklage gegen Elena / 22 000 Bürger wollen in Karlsruhe die Sammlung von Arbeitnehmerdaten stoppen

... Auch juristisch wollen die Kläger aus dem Anfang März verkündeten Urteil zur Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten Nutzen ziehen – Karlsruhe hat darin hohe Hürden für die Errichtung riesiger Datenpools mit sensiblen Informationen errichtet. Die Foe-BuD-Aktivistin Rena Tangens hält den Elena-Datenspeicher trotz Verschlüsselung für missbrauchsanfällig, weil darin Informationen über 35 bis 40 Millionen Arbeitnehmer gespeichert würden: ‘Dafür werden sich Kriminelle und ausländische Geheimdienste interessieren.’” SZ 1.4.10 S. 5

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“Datensammler müssen ab heute kostenfrei Auskunft erteilen

... Seit heute haben Verbraucher verbesserte Auskunftsrechte gegenüber Datensammlern. Auskunfteien wie Schufa, Creditreform, Informationsdienst Bürgel oder auch Infoscore müssen nun mitteilen, welche Informationen sie zur Person gespeichert haben, an wen sie sie weitergegeben haben und warum sie diese speichern.” Welt 1.4.10 S. 15

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“Besserer Schutz für Anwalt und Mandant

... Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat das Kabinett am Mittwoch gebilligt. Bislang ist nur die Kommunikation mit Geistlichen, Abgeordneten und Strafverteidigern vor strafrechtlichen Ermittlungen absolut geschützt, etwa im Hinblick auf den Inhalt von Telefongesprächen oder E-Mails. Der Gesetzentwurf erweitert den Schutz des Paragraphen 160a Strafprozessordnung auf Rechtsanwälte.” FAZ 1.4.10 S. 14

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LÄNDER

Brandenburg

“CDU will in Brandenburg kein ‘Street View’

... ‘Der Schnüffelei in die Privatsphäre der Bürger muss ein Riegel vorgeschoben werden’, sagte der Rechtsexperte Danny Eichbaum am Mittwoch in Potsdam. Er forderte Innenminister Rainer Speer (SPD) auf zu prüfen, ob das Unternehmen durch die Bildaufnahmen Persönlichkeitsrechte von Bürgern verletzt.” [dpa] BerlZtg 1.4.10 S. 22

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Berlin

“Big Brother auf dem Schulhof / Datenschutzbeauftragter kritisiert im Jahresbericht 2009 Videoüberwachung in Bildungsstätten

... ‘Aufgrund von Beratungsanfragen und Bürgereingaben’, berichtet Dix, habe er den Eindruck gewonnen, dass es an Berliner Schulen Video-Überwachung gäbe, ohne dass das ganze Ausmaß bekannt sei. Für den Datenschutzbeauftragten steht fest, dass eine Video-Überwachung während des laufenden Schulbetriebs nicht mit dem Schulgesetz vereinbar ist: Neben Rechnen und Schreiben soll in der Schule auch Demokratie, Achtung der Menschenwürde und Freiheit vermittelt werden.’ ND 1.4.10 S. 11

“Kliniken verletzen Schweigepflicht / Datenschutz / In Krankenhäusern können viel mehr Personen als nur die behandelnden Ärzte die Krankenakten einsehen, kritisiert der Datenschutzbeauftragte in seiner Jahresbilanz

... Alle Krankenhäuser haben digitale Informationssysteme, in denen Patientendaten elektronisch gespeichert und vom gesamten Haus aus schnell abgerufen werden können. ... Doch auch Beschäftigte, die mit dem Patienten nichts zu tun haben, können seine Krankendaten einsehen. ‘In einem Krankenhaus bestand die inakzeptable Situation, dass dem gesamten ärztlichen und pflegerischen Personal die Einsicht in die Daten aller Personen möglich war, die seit der Einführung des Informationssystems in dem Krankenhaus behandelt wurden’, heißt es in dem am Mittwoch von Dix vorgestellten Jahresbericht.” taz 1.4.10 S. 22

“Kameraverbot für Zivilpolizisten gefordert / Datenschützer kritisiert Aufnahmen bei Demonstrationen

... Es sei nicht zulässig, dass Beamte in Zivil per Videokamera Aufnahmen von Demonstranten machten. ‘Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage’, sagte Dix gestern bei der Vorstellung des Datenschutzberichts 2009. Ein Zivilbeamter sei als Polizist nicht erkennbar, die Überwachung per Kamera sei daher als verdeckte Aufnahme zu werten.” BerlZtg 1.4.10 S. 18