Presseübersicht

Ausgabe vom 17. August 2011
17.08.2011INTERNATIONAL
“Attacken auf Smartphones werden häufiger / Entwicklung erfordert mehr Umsicht der Nutzer als bisher
... ‘Wir befinden uns gerade in einer Experimentierphase der Schadsoftware für Mobilgeräte, in der die bösen Jungs ihr Geschäftsmodell entwickeln’, sagt Kevin Mahaffey, Mitbegründer von Lookout, einem in San Francisco ansässigen Hersteller von Sicherheitssoftware für Mobilgeräte. ... Was die Smartphones aber für Kriminelle besonders interessant macht – die Geräte dienen auch als Zahlungsinstrument. ...” MoPo 17.8.2011 S. 7
*“Handynetz lahmgelegt – Demonstration für Redefreiheit
Demonstranten haben am Montag in San Francisco mehrere U-Bahnhöfe blockiert. Mitglieder der Hacker-Gruppe Anonymous hatten dagegen protestiert, dass am vergangenen Donnerstag vorübergehend das Handynetz in der U-Bahn lahmgelegt wurde. ...” MoPo 17.8.2011 S. 8
*EUROPA
“Britischer Premier macht Ernst / David Cameron droht den Randalierern den Entzug von Sozialleistungen an
... Umstritten ist ein Vorschlag der staatlichen Anklagebehörde, in bestimmten Fällen die Namen minderjähriger Randalierer bekanntzumachen. Bisher können Kinder und Jugendliche, die in Großbritannien vor Gericht stehen, auf Anonymität vertrauen. ...” FR 17.8.2011 S. 7
*“NotW-Chef in Abhörpraktiken offenbar eingeweiht
... Der frühere Chefredakteur der britischen Zeitung News of the World (NotW), Andy Coulson, hat nach Angaben eines früheren Mitarbeiters entgegen anders lautender Beteuerungen durchaus von illegalen Abhörpraktiken seiner Journalisten gewusst. Das Hacken von Telefonen zur Beschaffung brisanter Informationen sei ‘in den täglichen Redaktionssitzungen weithin besprochen worden, bis eine ausdrückliche Bezugnahme vom Chefredakteur (Coulson) verboten wurde’, schrieb der Journalist Clive Goodman in einem Brief vom März 2007, den der Medienausschuss des britischen Parlaments am Dienstag veröffentlichte. ...” BerlZtg 17.8.2011 S. 26
*DEUTSCHLAND
“Informationen als Währung / Forscher: Das Internet ist kein Neuland für den Datenschutz
... Wenn Suchmaschinen sich dadurch ihre Serviceangebote bezahlen ließen, handele es sich um einen bloßen Tauschvorgang mit Leistung und Gegenleistung. Millionen von Kunden sei eine Bezahlung mit Daten lieber als mit Geld. Daher ist nach Ansicht [Gérard] Bökenkamps [von der Friedrich-Naumann-Stiftung] Betreibern sozialer Netzwerke kein Profitstreben vorzuwerfen …” FAZ 17.8.2011 S. 21
*“Digitales Geld, Version 2.0 / Mobilfunker wollen mit einer neuen Technologie das Bezahlen per Handy attraktiver machen
... Es handelt sich um ein elektronisches Bauteil, das die sogenannte Near Field Communication (NFC) ermöglicht und ‘nicht größer als eine SIM-Karte’ sein soll, so ein Sprecher der Deutschen Telekom. ... Datenschützer warnen, dass mit NFC theoretisch noch erheblich mehr Daten über die Nutzer gesammelt werden können als bislang, mit denen dann detaillierte Profile erstellt werden können.” BerlZtg 17.8.2011 S. 10
*“Im Kampf gegen Schwarzseher / Die GEZ wird umgebaut. Doch die Behörde wird nicht schrumpfen, sondern weiter Daten sammeln. Bald sollen Wohnungseigentümer über Mieter ausgefragt werden
... Ein Passus des 15. Rundfunkstaatsvertrags soll Wohnungseigentümer dazu verpflichten, den Landesrundfunkanstalten mitzuteilen, wer in einem Haushalt lebt. Der Mieterbund kritisierte dieses Vorgehen gegenüber der taz: ‘Wir haben aus datenschutzrechtlichen Gründen große Bedenken an dieser Praxis’, sagte Jürgen Pfeilschifter, Rechtsexperte beim Mieterbund, der taz. ...” taz 17.8.2011 S. 17
*LÄNDER
Nordrhein-Westfalen
“Darf der Arbeitgeber mich per Video kontrollieren? / Ein Gasthaus-Besitzer filmte seine Angestellten, weil er glaubte, dass sie ihn beim Ausschank betrügen
... Die Düsseldorfer Arbeitsrichter meinten: Um Mitarbeiter per Video zu überwachen, hätte es nachprüfbare Anhaltspunkte für eine Straftat geben müssen, nicht nur einen vagen Verdacht. Fazit: Das Gericht erklärte auch den Rauswurf der beiden Mitarbeiter für unwirksam (Az. 11 Ca 7326/10). BK 17.8.11 S. 19
*Brandenburg / Berlin
“Arbeitgeber darf Mails prüfen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat sich gegen die Ansicht mancher Arbeitsrechtler gestellt, Unternehmen unterlägen den strengen Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG), wenn sie Beschäftigten private Mails erlaubten. Die Berliner Richter kamen zu dem Schluss, ein Arbeitgeber werde dadurch nicht bereits zum ‘Diensteanbieter’. ... (Az.: 4 Sa 2132/10).” FAZ 17.8.11 S. 21
*“Polizisten klagen gegen Namens- und Nummernschilder / Kennzeichnungspflicht gefährde Beamte und deren Familien
... Nun wollen vier Beamte mit Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) rechtlich gegen diese Entscheidung vorgehen, vor dem Verwaltungsgericht klagen. ‘Die Zwangskennzeichnung verstößt gegen die Grundrechte auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und vorverurteilt das gesamte Berufsfeld’, sagte der Vorsitzende der GdP, Michael Purper.” MoPo 17.8.11 S. 12


