Presseübersicht

Ausgabe vom 29. Juni 2012
29.06.2012EUROPA
“IKEA reagiert auf Bespitzelungen
Mit einem Verhaltenskodex zieht Ikea die Lehren aus der mutmaßlichen Bespitzelung von Mitarbeitern in Frankreich. ... Der Text verbietet Korruption und Diskriminierung und schreibt den Respekt des Privatlebens vor. ...” [AFP] ND 29.6.12 S. 17
*DEUTSCHLAND
“Sensationelle Wende / Urteil: Die Razzia im Haus des Megaupload-Gründers Kim Schmitz war illegal
... Richterin Helen Winkelmann stellte in ihrem 56 Seiten umfassenden Urteil ebenso fest, dass die Weitergabe von Festplatten-Kopien an die USA, die Schmitz’ Auslieferung verlangen, gesetzeswidrig war. ... ‘Die Polizei konnte auch Dinge konfiszieren, die überhaupt nichts mit den vorgeworfenen illegalen Handlungen zu tun hatten’, sagte Richterin Winkelmann. ...” FR 29.6.12 S. 33
*“Kirchenangestellter / 40.000 Euro für unrechte Entlassung
Deutschland muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einem wegen seines Privatlebens entlassenen Kirchenangestellten 40.000 Euro Entschädigung zahlen. ... Die Kirche habe mit seiner Entlassung wegen einer außerehelichen Beziehung gegen die Achtung der Privatsphäre verstoßen. ...” [dpa] taz 29.6.12 S. 5
*”’Aktion Konfetti’ / Abgeordnete reagieren fassungslos auf gelöschte Akten zur Neonazi-Szene: Als hätte man uns mit dem Hammer auf den Kopf geschlagen
... Und die Mitglieder des Kontrollgremiums, die von den deutschen Diensten allerhand gewohnt sind, fühlten sich, wie ein Teilnehmer der Sitzung beschreibt, ‘als hätte man uns mit einem Hammer auf den Kopf geschlagen.’ Ausgerechnet das Amt, das federführend ist im Kampf gegen gewalttätige Rechtsextremisten, vernichtet Daten über die gefährliche Neonazi-Szene und beschäftigt höhere Beamte, die ihre Chefs belügen. ...” SZ 29.6.12 S. 5
“Bundesamt für Verfassungsgefährdung
... Entweder wollte der Mann etwas vertuschen, was ihm persönlich oder dem Dienst geschadet hätte. Oder er machte einen Fehler, der einem Mann in einer solchen Führungsposition nicht hätte widerfahren dürfen. Unterlagen über gewaltbereite Rechtsextremisten hätten wohl auch nach den geltenden Datenschutzgesetzen geschützt gehört, und nicht geschreddert. ...” SZ 29.6.12 S. 4
“Bundestag beschließt Datei gegen rechts
... Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von Schwarz-Gelb und der SPD das Gesetz zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus, das den Aufbau einer Verbunddatei vorsieht. In diese sollen Verfassungsschutz, Polizei und Militärischer Abschirmdienst ihre Informationen einspeisen, damit die Erkenntnisse bei Ermittlungen besser ausgetauscht werden können. ...” [dapd/dpa] MoPo 29.6.12 S. 3
*“Elektronische Gesundheitskarte
Die Gegner der elektronischen Gesundheitskarte sind in einem Musterverfahren vor dem Düsseldorfer Sozialgericht gescheitert. Die bereits millionenfach verteilte Karte sei in ihrer jetzigen Form gesetzes- und verfassungsgemäß, urteilte das Gericht am Donnerstag. ... (Az.: S 9 KR 111/09).” [dpa] FAZ 29.6.12 S. 13
*“Das Geschäft mit Geodaten kann beginnen / Wertvolle Behördeninfos werden privatisiert
Nach der Novelle des Geodatenzugangsgesetzes sind Behördeninformationen künftig kostenfrei zu haben. Private Unternehmen wittern nun ein Riesengeschäft mit bislang exklusiven Auskünften. ... Kritiker der Novelle warnen auch vor einer Aufweichung des Datenschutzes. Zugänglich würden sensible Daten, etwa über meldepflichtige Krankheiten. ...” ND 29.6.12 S. 5
*LÄNDER
Hamburg
“Ohne Vertrauen / Wie Hamburg zu seinem Transparenzgesetz kam [von Frank Pergande]
... Volksentscheide sind verbindlich in Hamburg. Die Hansestadt hätte durch ‘Transparenz schafft Vertrauen’ ein Gesetz bekommen, das staatliches Handeln gleichsam komplett öffentlich gemacht hätte, eingestellt ins Internet. Die fünf Fraktionen in der Bürgerschaft verständigten sich deshalb, den Entwurf der Initiative als Grundlage zu nehmen und ein eigenes Gesetz daraus zu machen. ...”FAZ 29.6.12 S. 10
*Berlin
“Die BVG schaut jetzt genauer hin / Alle Bahnhöfe und Fahrzeuge sollen mit Kameras überwacht werden. Doch es fehlt noch Personal
... Prinzipiell mache es aus datenschutzrechtlicher Sicht keinen Unterschied, ob eine Kamera über Zoomfunktion verfüge oder nicht, sagt ein Sprecher des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. ‘Kritisch wird es aber, wenn die Kamera mit den neuen Funktionen auch auf Bereiche schauen kann, die nicht mehr zum Zuständigkeitsbereich der BVG gehören’, sagt Sprecher Joachim-Martin Mehlitz. ...” MoPo 29.6.12 S. 9


