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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Presseübersicht

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Das privacy & information magazine “prima” wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

Ausgabe vom 12. Sepetmber 2012

12.09.2012

EUROPA

“Ökonomen beschließen Kodex / Geldquellen offenlegen / Probleme in der Politikberatung

Wirtschaftswissenschaftler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz haben einen Ethikkodex beschlossen. ...Die rund 3800 Mitglieder der Ökonomen-Organisation, davon gut 1500 Professoren, müssen künftig sämtliche Finanzierungsquellen offenlegen. ...” FAZ 12.9.12 S. 12

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DEUTSCHLAND

“Schäuble wirft NRW Täuschung vor /Finanzminister kämpft für das Steuerabkommen

...Die Wirtschaftskommission des Nationalrats [der Schweiz] beschloss, ausländischen Steuerbehörden Gruppenanfragen nach dem Steueramtshilfegesetz nicht rückwirkend zu ermöglichen. ...Der sieht vor, dass anfragende Steuerämter nicht den Namen des Verdächtigen kennen müssen: Es reicht, wenn sie ein verdächtiges Verhaltensmuster hinreichend konkret beschreiben können. ...” HB 12.9.12 S. 5

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“Staatstrojaner nicht überprüfbar / Hersteller will Geld und verlangt Geheimhaltung

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kann einen vom Bundeskriminalamt (BKA) eingesetzten Staatstrojaner der Firma DigiTask nicht überprüfen, weil das Unternehmen die Prüfung durch Bedingungen blockiert und das BKA den Quellcode selbst nicht kennt. ...So solle er eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnen. Darüber hinaus mache das Unternehmen eine Kostenerstattung von täglich 1 200 Euro geltend. ...” BerlZtg 12.9.12 S. 5

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“Gesucht wird ein Profi zum Hacken der Bürger / Eine Annonce des BKA sorgt für Empörung

...Konkreter wird es im Kleingedruckten: Dort steht, der künftige Mitarbeiter solle dabei helfen, die ‘technisch-kriminalistischen Voraussetzungen zum verdeckten polizeilichen Zugriff auf entfernte Rechnersysteme’ zu schaffen. ...Erst im Oktober hatte es um den Einsatz staatlicher Spionagesoftware (‘Bundestrojaner’) erneut eine Kontroverse gegeben, nachdem der Chaos Computer Club nach eigenen Angaben eine solche Software gehackt hatte und dabei auf Sicherheitslücken gestoßen war. ...” MoPo 12.9.12 S. 2

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“NSU-Ausschuss über Militärgeheimdienst empört / Edathy: Uns wurden Akten vorenthalten / MAD-Präsident weist Vorwürfe zurück

Die deutschen Inlandsgeheimdienste haben dem Untersuchungsausschuss des Bundestages offenbar Akten über die rechtsextremistische Terrorgruppe ‘Nationalsozialistischer Untergrund’ (NSU) vorenthalten. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Hans-Christian Ströbele an die Bundesregierung hervor, laut welcher der spätere NSU-Terrorist Uwe Mundlos schon während seiner Wehrdienstzeit in den Jahren 1994 und 1995 wegen ‘rechtsextremistischen Verhaltens’ durch den Militärischen Abschirmdienst der Bundeswehr (MAD) beobachtet wurde. ...” FAZ 12.9.12 S. 1

“Unvorstellbar [Kommentar]

...Die Mitglieder des NSU-Untersuchungsausschusses sind über die nun doch einst vorhandenen, später entsorgten Unterlagen ‘entsetzt’, halten den Vorgang für ‘unvorstellbar’. Doch bei Deutschlands ‘Schlapphüten’ darf man sich alles vorstellen – nur eben nichts, was dem Schutz der Bundesrepublik und dem der zehn Opfer diente.” FAZ 12.9.12 S. 10

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“BGH-Urteil stärkt Musikbranche / Kampf gegen illegale Downloads

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Musikbranche im Kampf gegen illegale Downloads aus dem Internet gestärkt. Laut einem am 10. August 2012 veröffentlichten Urteil (Az. I ZB 80/11) müssen Internetprovider den Rechteinhabern von Musikstücken die sogenannte IP-Adresse von Nutzern mitteilen, die diese Stücke zum illegalen Download in Online-Tauschbörsen gestellt haben. ...” ND Ratgeber 12.9.12 S. 8

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“Flankenschutz beim Fiskus

...Flankenschutz könne rechtswidrig sein, schreibt [Finanzrichter, Hans] Anders im Fachblatt ‘Deutsches Steuerrecht’. So sei dieser nicht für die Kontrolle von häuslichen Arbeitszimmern zuständig. Steuerpflichtige müssen ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss keinen Kontrollbesuch in ihren Wohnräumen ‘über sich ergehen lassen’. ...” FAZ 12.9.12 S. 21