Presseübersicht

Ausgabe vom 25. Januar 2013
25.01.2013INTERNATIONAL / EUROPA
“Polizei bei Google
Polizei und Justiz verlangen immer häufiger Auskunft über Nutzer von Google-Diensten. Im zweiten Halbjahr 2012 stieg die Zahl der Behörden-Anfragen nach Nutzerdaten um 17,2 Prozent auf 21 389. ...” BK 25.1.13 S. 3
*“Gerichtsurteil / Twitter muss Absender illegaler Tweets nennen
Der Internet-Kurzbotschaftendienst Twitter ist von einem französischen Gericht dazu verpflichtet worden, die Absender rassistischer oder antisemitischer Tweets zu nennen. Das Landgericht in Paris entschied am Donnerstag zudem, dass das US-Unternehmen für seine französische Internet-Plattform einen ‘leicht zugänglichen und sichtbaren’ Service einrichten müsse, damit Nutzer dort illegale Inhalte melden können, die etwa zum Rassenhass oder zur Leugnung des Holocaust aufrufen. ...” MoPo 25.1.13 S. 1
*DEUTSCHLAND
“Eine Kamera vor dem Klo / Im Internet wird Apple mit schweren Vorwürfen überzogen. Es geht um Überwachung der Mitarbeiter und um Überstunden
...So seien in einigen deutschen Apple Stores Kameras in den Pausenräumen und vor den Toiletten installiert, um zu sehen, welche Mitarbeiter wie oft aufs Klo gehen. Auch Tonaufnahmen würden in einigen Läden durchgeführt. ...” SZ 25.1.13 S. 21
*“Justiz gegen Trojaner / Computerüberwachung ist unzulässig, sagt der BGH
...In einer mehr als zwei Jahre alten juristischen Analyse zur ‘Zulässigkeit der sogenannten ‘Quellen-TKÜ’’, die sich auf ein konkretes Ermittlungsverfahren bezieht, steht, dass die gewählten Ermittlungsmethoden – das Abfangen von Telekommunikationsdaten an ihrer Quelle – den Anforderungen für ‘eine Ermächtigung zur Infiltration eines informationstechnischen Systems’ nicht entsprochen haben. ...die ‘erforderliche Rechtsgrundlage für einen Eingriff in das Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit eines informationstechnischen Systems’ gebe es in der Strafverfolgung nicht. ...” FAZ 25.1.13 S. 39
*“Schadenersatz bei Internet-Ausfall / Zugang zum Web ist so wichtig wie Autofahren, entschied der BGH in einem Grundsatzurteil
Internetnutzer haben nach einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Anschluss ausfällt. ...(Az.: III ZR 98/12). Damit zählen Internet und Telefon für den BGH zu den wenigen Wirtschaftsgütern, bei denen sich ein Ausfall typischerweise ‘auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt’. ...” MoPo 25.1.13 S. 9
*“DGB-Petition zu Datenschutzgesetz erreicht viele
...Seit einigen Tagen ist die Petition von DGB-Vorsitzendem Michael Sommer an den Unionsfraktionsvorsitzenden Volker Kauder im Internet. ...Die Kritik nicht nur des DGB entzündet sich unter anderem an der Möglichkeit zur Videoüberwachung oder der Auswertung sozialer Netzwerke, um Beschäftigte oder Bewerber auszuspionieren. ...” ND 25.1.13 S. 15
*”’Für den Träger ist die Fessel ein Freiheitsgewinn’ / In Bad Vilbel überwacht der Sozialarbeiter [Hans-Dieter Amthor] seit einem Jahr alle Fußfesselträger in Deutschland. Straftäter einzusperren ist für ihn die Ultima Ratio. [Interview]
...Justizminister Hahn hat bei der Eröffnung der Überwachungsstelle vor einem Jahr gesagt, die Fußfessel sei ein Werkzeug, um zu verhindern, dass ein Straftäter rückfällig wird. Wird das überschätzt? ...Wir können damit keine Straftaten verhindern. Wir können aber den Leuten sagen, was ihnen bevorsteht, wenn sie eine Tat begehen. Das Entdeckungsrisiko liegt mit der Fessel bei hundert Prozent. ...” FR 25.1.13 S. D2-D3
*LÄNDER
Thüringen
“Mitarbeiterinnen heimlich gefilmt / Spanner-Zahnarzt muss 50 000 Euro zahlen
...Mindestens fünf Jahre lang machte der Schmuddel-Mediziner aus Gera (Thüringen) heimlich Aufnahmen in Dusche und Umkleidekabine seiner Praxis. Jetzt muss er seinen vier Helferinnen insgesamt 50 000 Euro wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts zahlen, urteilte das Arbeitsgericht. ...” Bild 25.1.13 S. 7
*Sachsen
“Verfassungsschutz entlastet
Die Vernichtung von nicht mehr benötigten Akten zum Rechtsextremismus beim sächsischen Verfassungsschutz war rechtens. Das geht aus dem am Donnerstag in Dresden vorgestellten Prüfbericht des Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig hervor. Die Behörde korrigierte damit zugleich ihre im Sommer vergangenen Jahres geäußerte Auffassung, wonach Teile von Akten nicht gelöscht werden dürften. ...” SZ 25.1.13 S. 6


