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Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit

Presseübersicht

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Das privacy & information magazine “prima” wird vom Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen Ausgaben enthalten eine Übersicht von ausgewählten Berichten der Berliner und überregionalen Presse.

Ausgabe vom 7. Februar 2013

07.02.2013

INTERNATIONAL / EUROPA / DEUTSCHLAND

“Hackerangriff auf US-Notenbank / Anonymous macht Notfallplan der Federal Reserve öffentlich

Bei einer Serie von Hackerangriffen in den USA ist nun ein geheimer Notfallplan der US-Notenbank Fed öffentlich geworden. Darauf sollen sich Adressdaten von 4000 Bankern befinden, die bei Katastrophen die Geldversorgung aufrecht erhalten sollen. ...[Reuters]” SZ 7.2.13 S. 21

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“Deutsche Abhörtechnik für Bahrain / Beschwerde bei [OECD] wegen Spähsoftware

Ein Bündnis verschiedener Menschenrechtsorganisationen, darunter ‘Reporter ohne Grenzen’ und ‘Privacy International’, hat am Mittwoch bei der OECD Beschwerde gegen ein deutsches und ein britisch-deutsches Unternehmen eingereicht. Nach Informationen der NGOs haben die Unternehmen Überwachungssoftware an Behörden in Bahrain geliefert beziehungsweise diese gewartet, die dazu genutzt wurde, Oppositionelle auszuspionieren. ...” Tsp 7.2.13 S. 4

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“Quellenschutz / Frankreichs Linke will besseres Gesetz

...Untersuchungsrichter bekommen bei den Telefongesellschaften ohne Verfahren die Rechnungen der Journalisten mit allen ihren Kontakten. ...Erste – noch vertrauliche – Entwürfe sind jetzt vom Internetportal Médiapart veröffentlicht worden. Es geht der Regierung darum, den strengeren und genaueren Kriterien des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu entsprechen. ...” FAZ 7.2.13 S. 31

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“Überwachung kaum zu regeln

Die umstrittene Videoüberwachung in Unternehmen ist nach Einschätzung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kaum per Gesetz zu regeln. Die Überwachung, wie sie im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz diskutiert werde, erfordere stets eine Interessenabwägung, sagte BAG-Präsidentin Ingrid Schmidt bei der Vorlage ihres Jahresberichts. ...[DPA]” SZ 7.2.13 S. 19

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“Kliniken müssen Namen von Samenspendern nennen / Oberlandesgericht gibt Klage einer Frau recht, die künstlich gezeugt wurde und nun wissen will, wer ihr Vater ist

...Nach den Worten des OLG [Hamm] gehört das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung zu den grundlegenden Faktoren, die dem Menschen das Verständnis und die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit ermöglichen. ...Das Vertrauen der Spender auf Geheimhaltung ihrer Daten sei weniger schützenswert – schon deswegen, weil jeder Spender bereits damals mit einer Klage auf Nennung seines Namens habe rechnen müssen. ...” SZ 7.2.13 S. 1

“Das ‘Ich’ zählt / Anonyme Samenspende [Kommentar von Wolfgang Janisch]

...Dass die erzwungene Transparenz die Bereitschaft zur Samenspende mindern könnte, ist wohl nicht zu erwarten. ...Bereits 1989 hatte das Bundesverfassungsgericht das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung aus dem Persönlichkeitsrecht abgeleitet. ...” SZ 7.2.13 S. 4

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“Zeig’ mir dein Erbgut / Bei den neuen Methoden kommt es mehr als je zuvor auf die Besonderheiten jedes einzelnen Patienten an. Vor allem, die Krebsforschung hat damit Erfolg. Weil das aber oft nicht ohne DNA-Test geht, gibt es auch Kritiker

...Aus ethischer Sicht sind viele Fragen ungeklärt: Wem etwa gehören die erhobenen Daten?...” SZ 7.2.13 S. 44

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“Bundestagsverwaltung prüft Peerblog

...Die Parlamentsverwaltung kläre derzeit, ob dieses Projekt mit den Regeln der Parteienfinanzierung vereinbar sei, teilte ein Sprecher mit. ...Die Namen der Finanziers sind bislang unbekannt, Steinbrück selbst sagt, der Blog werde mit seinem Einverständnis betrieben, aber auch er selbst kenne die Identität der Geldgeber nicht. ...” SZ 7.2.13 S. 6

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LÄNDER

Berlin

“Kameras schrecken ab / Bündnis erwägt Klage gegen Senatspläne zum Abfilmen von Demonstrationen [Interview mit Anja Heinrich, Geschäftsführerin der Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union Berlin-Brandenburg]

...Wenn es bei Demonstrationen zu Gewalt kommt, oder wie es in der Rechtssprache heißt ‘bei erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung’, dann darf die Polizei filmen, auch ohne Gesetz. Das reicht doch aus, oder? Das sehen wir genauso. Wenn eine Gefahr besteht, dann darf gefilmt werden, und deswegen sehen wir auch für die zusätzlichen Aufnahmen überhaupt keine Erforderlichkeit. ...” ND 7.2.13 S. 11