Ein Richterhammer liegt vor Gesetzesbüchern.
Bürgerinnen und Bürger

Ihre Rechte

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht verschiedene Rechte für Betroffene vor, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden oder wurden. Sie haben das Recht zu erfahren, wer welche Daten von Ihnen speichert (Recht auf Auskunft), Sie können Daten unter Umständen berichtigen (Recht auf Berichtigung) oder löschen lassen (Recht auf Löschung). Sie können Ihre Rechte formlos (zum Beispiel per E-Mail oder Brief) selbst gegenüber einer Daten verarbeitenden Stelle geltend machen. Um einen Nachweis zu haben, empfehlen wir Ihnen den schriftlichen Kontakt. Dabei haben Sie einen Anspruch auf Erfüllung Ihrer Rechte – in der Regel muss eine Antwort binnen eines Monats erfolgen. Falls das nicht der Fall ist, können Sie bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einlegen oder Ihre Rechte gegenüber der Daten verarbeitenden Stelle gerichtlich einklagen.

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