Sozialdaten sind personenbezogene Daten, die von sozialrechtlichen Leistungsträgern – wie Arbeitsagentur, Jobcenter, Sozialämter, Krankenkassen oder Rentenversicherung – zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe erhoben und gespeichert werden. Da es sich bei den Sozialdaten um besonders schutzbedürftige Daten handelt, finden sich im Sozialrecht zahlreiche bereichsspezifische datenschutzrechtliche Bestimmungen, wie mit diesen Daten umzugehen ist. Denn allen Bürger:innen ist der Schutz dieser Daten über das Sozialgeheimnis garantiert. Sie haben ein Recht darauf, dass ihre Sozialdaten nicht unbefugt erfasst, gespeichert, verarbeitet oder genutzt werden.