Überwachungskamera an einer Decke
Videoüberwachung

Videoüberwachung nach der DSGVO

Auf dieser Seite finden Sie Veröffentlichungen der Datenschutzaufsichtsbehörden mit Hinweisen zum rechtskonformen Einsatz von Videoüberwachungstechnik. Die seit Mai 2018 wirksame Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält keine speziellen Regeln zur Videoüberwachung. Deswegen müssen die datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Videoüberwachung aus den allgemeinen Regelungen des Gesetzeswerks abgeleitet werden. Dazu hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) Leitlinien verabschiedet, die Kamerabetreiber:innen die Anwendung der DSGVO erleichtern und Betroffene über ihre Rechte aufklären soll.

Darüber hinaus finden Sie auch eine Checkliste zur Prüfung der Zulässigkeit einer Videoüberwachung, ein Beispiel für ein Hinweisschild bei Videoüberwachung sowie einen Aushang mit vollständigen Informationen, die nach Art. 13 DSGVO mitzuteilen sind. Weitere Informationen für Sie enthalten zudem das Kurzpapier Nr. 15 sowie eine ausführlichere Orientierungshilfe der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) zur Videoüberwachung unter Einhaltung der DSGVO.

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