Eine Person tippt auf ihr Smartphone.
Telekommunikation

Endnutzerverzeichnisse

Für die Aufnahme in Endnutzerverzeichnisse und Telefonbücher steht Ihnen ein Wahlrecht zu. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil Endnutzerverzeichnisse auch in elektronischer Form – beispielsweise auf CD-ROM, auf DVD oder im Internet – veröffentlicht werden. In dieser Form können die Daten etwa für Werbezwecke leicht von Unternehmen oder auch Privatpersonen ausgewertet werden.

Es ist daher sinnvoll, den Eintrag in Telekommunikationsverzeichnisse auf das unbedingt Notwendige zu beschränken – zum Beispiel indem nur die Anfangsbuchstaben des Vornamens und keine Adresse angegeben wird – bzw. gegebenenfalls die Aufnahme in elektronische Verzeichnisse völlig auszuschließen. Zur Beantragung der Beschränkung bzw. Löschung Ihrer Einträge können Sie unser Musterschreiben für Einträge und Auskünfte in Endnutzerverzeichnisse nutzen.