Auch Gerichte, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste unterliegen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ermöglicht es dabei jeder Bürgerin und jedem Bürger, die von den juristischen Einrichtungen erhobenen Daten einzusehen und Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten zur eigenen Person verarbeitet und gespeichert werden.
Um zu erfahren, welche Daten die jeweilige Einrichtung über Sie speichert, nutzen Sie die auf den folgenden Seiten bereitgestellten Musterschreiben und Informationen.