Was ist Informationsfreiheit?

 

Unter Informationsfreiheit versteht man den Zugang der Bürger:innen zu Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sie ist eng mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verknüpft. Informationsfreiheit trägt dem Gedanken Rechnung, dass Grundlage eines demokratischen Gemeinwesens die Mitbestimmung und die Kontrolle der staatlichen Stellen durch mündige Bürger:innen ist. Dies ist aber nur möglich, wenn die Bürger:innen auch umfassend über die Tätigkeit des Staats informiert sind. Informationsfreiheit prägt folglich die öffentliche Meinung und fördert nachvollziehbares Handeln der öffentlichen Stellen. Sie ist das Grundprinzip einer transparenten und offenen Gesellschaft.

 

Bereits im Jahr 1766 wurde in Schweden der Zugang zu Verwaltungsunterlagen als allgemeines Bürgerrecht rechtlich anerkannt. Der Ursprung des modernen Prinzips „Freedom of Information“ ist vermutlich auf eine Feststellung der Generalversammlung der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1946 zurückzuführen: „Freedom of information is a fundamental human right and is the touchstone for all the freedoms of which the United Nations is concerned.“ Darüber hinaus hat sich besonders die Bürgerrechts- und Demokratiebewegung der 1960er Jahre in den USA für die Informationsfreiheit eingesetzt. Auf sie geht das bahnbrechende Informationsfreiheitsgesetz der USA zurück, der Freedom of Information Act (FOIA) aus dem Jahr 1966.