Eine Videoüberwachung liegt vor, wenn mit Hilfe optisch-elektronischer Einrichtungen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Damit sind nicht nur handelsübliche Überwachungskameras gemeint, sondern jegliche Geräte, die sich zur Beobachtung und Aufzeichnung eignen, beispielsweise Webcams, Smartphones, digitale Fotoapparate, Videokameras, Dashcams, Drohnen, Bodycams usw. Das Risiko, dass beim Einsatz dieser Geräte Rechte von Betroffenen verletzt werden, ist hoch – insbesondere sobald personenbezogene Daten erfasst und aufgezeichnet werden.
Die folgenden Seiten geben Auskunft darüber, was bei einer Videoüberwachung und beim Einsatz der erwähnten Geräte aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten ist.