Eine Waage steht in einem Gerichtsaal auf dem Tisch.
Datenschutz

Rechtliche Grundlagen

Datenschutz ist ein Grundrecht. Es findet sich sowohl in der Europäischen Grundrechtecharta (Art. 8), im Grundgesetz (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1) als auch in der Berliner Verfassung wieder (Art. 33). Das Datenschutzrecht schützt das Persönlichkeitsrecht natürlicher Personen insbesondere vor den Gefahren automatisierter Datenverarbeitung. Denn nicht nur das Erfassen und Speichern von Daten zu einer Person kann ein Risiko für deren informationelle Selbstbestimmung darstellen, sondern etwa auch das Auslesen, Verbreiten und Verknüpfen personenbezogener Daten zum Beispiel in der Form von Profilen.

 

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit 25. Mai 2018 wirksam. Sie soll zum einheitlichen starken Datenschutz in der gesamten Europäischen Union (EU) beitragen (siehe Europäisches Datenschutzrecht). Sie gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten der EU und somit auch in Deutschland. Sie enthält allerdings auch Spielräume für die nationalen gesetzgebenden Instanzen.

 

Das jetzige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erlangte wie die DSGVO am 25. Mai 2018 Geltung. Darüber hinaus wird es durch bereichsspezifische Regelungen ergänzt (siehe Bundesdatenschutzrecht). Im Zusammenhang mit der Verabschiedung der DSGVO und des BDSG wurde auch das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) novelliert, das am 31. Mai 2018 wirksam wurde. Auch dieses wird durch bereichsspezifische Regelungen ergänzt (siehe Berliner Datenschutzrecht).

 

Außerdem soll die sogenannte JI-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dies betrifft die „Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates“.

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