Buchrücken mit der Aufschrift "Bundesgesetzblatt"
Rechtliche Grundlagen

Bundesdatenschutzrecht

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt die Zulässigkeit der Verarbeitung von Daten natürlicher Personen einerseits durch Behörden des Bundes und andererseits durch private Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Die Kontrolle des Datenschutzes bei den Bundesbehörden wird vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ausgeübt. Die privaten Unternehmen werden dagegen von den Aufsichtsbehörden der Länder kontrolliert, in Berlin durch die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Bestimmte Bereiche etwa der Bundesverwaltung sind spezialgesetzlich geregelt. So gelten beispielsweise für die der Bundesanstalt für Arbeit unterstehenden Arbeitsämter besondere Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB).