Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 wirksam. Die Aufsichtsbehörden befassen sich zurzeit intensiv mit den neuen Rechtsgrundlagen und deren Anforderungen und stimmen eine einheitliche Sichtweise ab. Erste Ergebnisse dieses Prozesses sind gemeinsame Kurzpapiere zur DSGVO, welche die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) veröffentlicht.
Die weitere Nutzung der hier bereitgestellten Kurzpapiere ist nur mit Quellenangabe (Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder) zulässig. Es gilt die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 bzw. „dl-de/by-2-0“ mit Verweis auf den Lizenztext unter https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0.