Veröffentlichung von Ergebnissen von Hygienekontrollen

Berliner Beauftragte für Informationsfreiheit kritisiert geplantes Ende der Transparenz

Der Senat plant das Aus für die Transparenzvorgaben zu Hygienekontrollen in Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben. Damit wird eine der wenigen bestehenden aktiven Veröffentlichungspflichten für die Berliner Verwaltung gestrichen, bemängelt die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. 

Das sogenannte Lebensmittelüberwachungstransparenzgesetz trat 2023 in Kraft und schreibt vor, dass die Bezirksämter die Ergebnisse der Hygienekontrollen im Internet veröffentlichen. Unternehmen sind zudem verpflichtet, die Ergebnisse in Form einer Farbskala in der Nähe der Eingangstür anzubringen. Damit sollte allen Verbraucher:innen ermöglicht werden, sich über den Hygienezustand eines Lebensmittelbetriebes bereits vor dessen Betreten zu informieren.

Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit: „Anstatt ein Mehr an Transparenz mit einem seit langem überfälligen Berliner Transparenzgesetz zu schaffen, soll nun die einzige in dieser Hinsicht richtungsweisende Neuerung abgeschafft werden. Dies ist ein herber Rückschlag für die einst zu Recht eigens für Verbraucher:innen eingeführte Transparenzoffensive. Warum die bekannten Probleme in der praktischen Umsetzung nicht stattdessen durch eine zielgerichtete Anpassung des Gesetzes gelöst werden, ist mir unverständlich. Die Kontrollen müssen sowieso durchgeführt werden. Die daran anknüpfende Transparenz erscheint insofern als der weniger aufwändige und leichter zu automatisierende Teil der Lebensmittelaufsicht.“