Die Verkündung einer Wiener Hausverwaltung, aus Datenschutzgründen Klingelschilder mit Namen von fast einer viertel Million Mieterinnen und Mieter zu entfernen, sorgt auch in Deutschland für große Aufregung und die Befürchtung hoher Bußgelder. Vermieterinnen und Vermieter können jedoch beruhigt sein: Die Installation von Klingelschildern mit den Namen ihrer Mieterinnen und Mieter ist in aller Regel zulässig und berührt keine datenschutzrechtlichen Vorgaben.