Ab dem 10. Oktober 2025 gilt die EU-Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO). Sie sieht für das gezielte Ausspielen politischer Werbung im Internet spezifische Verbote sowie Dokumentations- und Informationspflichten für Verantwortliche vor. Die Datenschutzbehörden sind für die Aufsicht über die Artikel der Verordnung zuständig, die sich mit gezielter politischer Online-Werbung befassen, bei der personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Politische Akteure nutzen heutzutage vielfach digitale Medien, um ihre Botschaften zu transportieren und politische Prozesse für sich zu entscheiden. Dabei setzen politische Akteure auch auf sogenannte Targeting-Verfahren, also die gezielte Ausspielung von Werbebotschaften an Personengruppen basierend auf deren demografischen Daten, politischen Interessen oder Verhaltensweisen. Diese Daten werden zuvor im Hintergrund durch Werbenetzwerke mittels Tracking-Technologien erhoben, ausgewertet und bestimmten Interessenkategorien zugeordnet.
Die TTPW-VO sieht zusätzliche Anforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit politischer Online-Werbung unter Einsatz von Targeting- und Anzeigenschaltungsverfahren vor. Dies können zum Beispiel personalisierte Wahlkampagnen auf Social-Media-Plattformen oder per Newsletter sein sowie politische Anzeigen auf Webseiten.
Künftig ist gemäß Art. 18 der TTPW-VO zielgerichtete personalisierte politische Werbung im Internet nur zulässig, wenn Verantwortliche die verwendeten personenbezogenen Daten von der betroffenen Person selbst erhoben haben, diese ausdrücklich für diesen Zweck eingewilligt hat und kein Profiling auf Basis besonders schützenswerter Daten wie der politischen Meinung oder Gesundheitsdaten stattfindet. Ausnahmen gelten unter anderem für Mitteilungen von politischen Parteien, Stiftungen, Verbänden oder anderen gemeinnützigen Einrichtungen an ihre (ehemaligen) Mitglieder sowie Newsletter-Abonnent:innen.
Die Verordnung sieht zudem in Art. 19 TTPW-VO eine Reihe von Dokumentations- und Informationspflichten für Verantwortliche vor, wenn sie Targeting- oder Anzeigenschaltungsverfahren bei politischer Werbung im Internet einsetzen. Verantwortlichen müssen zum Beispiel interne Regelungen treffen, Protokolle über den Einsatz führen und den betroffenen Personen umfangreiche Informationen zum Targeting zur Verfügung stellen.
Meike Kamp, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI): „Politische Online-Werbung auf Basis von gezielten Targeting-Verfahren birgt ein großes Risiko für die freie Meinungsbildung und damit auch für die Demokratie. Der Einsatz dieser Verfahren kann dazu führen, dass Bürgerinnen und Bürger nur noch Werbeanzeigen sehen, die ihre bestehenden Ansichten bestätigen oder allein auf Aufmerksamkeit abzielen. Das gilt es besonders vor Wahlen zu vermeiden. Ich begrüße daher, dass der europäische Gesetzgeber besondere Schutzmechanismen zur Wahrung der Grundrechte im Bereich der politischen Online-Werbung geschaffen und hohe Anforderungen an deren Gestaltung festgelegt hat. Die datenschutzrechtlichen Aspekte der neuen Regelung erläutert meine Behörde auf ihrer Website.“
Die TTPW-VO sieht ein eigenes Beschwerderecht vor, nach dem Personen oder Einrichtungen mögliche Verstöße gegen diese Verordnung den Aufsichtsbehörden mitteilen können. Zuständig für die Überwachung der Vorgaben in Art. 18 und 19 TTPW-VO zum Targeting und zur Anzeigenschaltung im Zusammenhang mit politischer Werbung im Internet sind die Datenschutzbehörden. Für Verantwortliche mit Sitz in Berlin wie Parteien, Politiker:innen oder Werbedienstleistende ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.
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