Detailansicht eines Mikroskops mit rechteckigem Deckglas
Forschung

Anforderungen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht nur dann eine Bevorzugung von Datenverarbeitungen vor, wenn diese zu wissenschaftlichen Forschungszwecken erfolgen. Was damit gemeint ist und was bei der Auslegung und Anwendung des Begriffs „wissenschaftliche Forschungszwecke“ zu berücksichtigen ist, stellt die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) in ihrem Positionspapier zum Begriff „wissenschaftliche Forschungszwecke“ heraus. Sie beschreibt fünf Kriterien (Methodisches und systematisches Vorgehen, Erkenntnisgewinn, Nachprüfbarkeit, Unabhängigkeit und Selbstständigkeit, Gemeinwohlinteresse), die erfüllt sein müssen, damit die in der DSGVO vorgesehenen Privilegierungen von Verarbeitungen zu wissenschaftlichen Forschungszwecken anwendbar sind.

In ihrer Petersberger Erklärung postuliert die DSK zudem sieben Empfehlungen, die einzuhalten sind, um die datenschutzkonforme Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der wissenschaftlichen Forschung zu gewährleisten. Dies konkretisiert sie in ihrer Entschließung zu den Rahmenbedingungen und Empfehlungen für die gesetzliche Regulierung medizinischer Register sowie in ihrer Entschließung zur Stärkung des Datenschutzes in der Forschung durch einheitliche Maßstäbe. Auch zu der immer mehr an Bedeutung gewinnenden genetischen Forschung äußert sich die DSK in ihrem Positionspapier zu den Anforderungen an die Sekundärnutzung von genetischen Daten zu Forschungszwecken und bekräftigt ihre Forderung nach einer klaren gesetzlichen Regelung.

Für die wissenschaftliche Forschung spielt auch die internationale Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Werden im Rahmen von internationalen Forschungskooperationen personenbezogene Daten an Drittländer übermittelt, sind die Anforderungen der DSGVO und insbesondere die besonderen Voraussetzungen von Kapitel V DSGVO in der Auslegung der spezifischen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs einzuhalten. Die DSK hat hierzu eine Orientierungshilfe zu den Anforderungen an Datenübermittlungen an Drittländer im Rahmen medizinischer Forschung sowie Empfehlungen zu den Informationspflichten bei Datenübermittlungen in Drittländer zu medizinischen Zwecken veröffentlicht.