Karte von Westeuropa mit leuchtenden Landesgrenzen neben der schemenhaften Darstellung einer Speicherplatine
Justiz und Inneres

Schengener Informationssystem

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein IT-System mit zugehöriger Datenbank, das zur Wahrung der Sicherheit im Ausgleich für den Wegfall der Binnengrenzkontrollen innerhalb des Schengenraums eingeführt wurde. Es dient dem Informationsaustausch zwischen den nationalen Grenzschutz-, Zoll- und Polizeibehörden der Schengen-Mitgliedstaaten und wird in 31 europäischen Ländern verwendet, namentlich in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Zugriff auf das SIS haben zudem einzelne europäische Agenturen wie Frontex, Europol und Eurojust.

Funktionsweise und Zwecke des SIS

Das SIS besteht aus einem zentralen System (Zentrales SIS II) und den jeweiligen nationalen Systemen (N.SIS II) der Schengen-Mitgliedstaaten, die miteinander vernetzt sind. Das SIS ermöglicht den zuständigen Behörden, sogenannte Ausschreibungen zu Personen oder Sachen vorzunehmen und entsprechende Informationen in die Datenbank einzutragen. Jede Ausschreibung enthält Daten, mittels derer Personen oder Gegenstände identifiziert werden können, sowie Anweisungen, welche Maßnahmen nach erfolgter Identifizierung durchzuführen sind. 

Die Verantwortung für den Betrieb ist zwischen den Schengen-Mitgliedstaaten und der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) aufgeteilt. Der ausschreibende Mitgliedstaat ist für die Richtigkeit und die Aktualität der Daten sowie für die Rechtmäßigkeit der Eingabe durch die zuständigen Behörden verantwortlich. Ausschreibungen sollen nicht länger als erforderlich gespeichert werden, grundsätzlich werden Ausschreibungen zu Personen nach drei Jahren, Ausschreibungen zu Gegenständen nach zehn Jahren automatisch gelöscht.

Ausschreibungen können zu verschiedenen Zwecke erfolgen, unter anderem:

  • Ausschreibung von Personen, denen die Einreise oder der Aufenthalt im Schengenraum untersagt ist
  • Festnahme bei Vorliegen eines Haftbefehls
  • Ausschreibung von vermissten oder schutzbedürftigen Personen
  • Verdeckte oder gezielte Kontrolle von Personen oder Sachen
  • Vollzug von Rückkehrentscheidungen gegen Drittstaatsangehörige
  • Fahndung nach verlorenen oder gestohlenen Gegenständen wie Reisepässe oder Autos

Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung

Sie haben das Recht zu erfahren, ob und welche Daten über Sie im SIS gespeichert sind. Für die Auskunftserteilung ist in Deutschland das Bundeskriminalamt (BKA) zuständig. Ihr Auskunftsersuchen können Sie an folgende Kontaktadresse richten:

Wenn die über Sie gespeicherten Informationen falsch, unvollständig oder unrechtmäßig gespeichert sind, haben Sie das Recht auf Berichtigung bzw. Löschung. Für Berichtigungen und Löschungen ist die ausschreibende Stelle verantwortlich, also diejenige Behörde, die die Daten in das SIS eingetragen hat.

Datenschutzrechtliche Aufsicht

Die nationalen Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in ihren jeweiligen Ländern, während der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch eu-LISA im Zentralen SIS überwacht. Die datenschutzrechtliche Aufsicht über das BKA führt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Durch die gemeinsame Zusammenarbeit der Behörden wird eine koordinierte Aufsicht gewährleistet.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zum SIS finden Sie auf den Websites der Europäischen Kommission und der BfDI, die insbesondere auch einen Leitfaden zur Wahrnehmung Ihrer Rechte zur Verfügung stellt, der Sie Schritt für Schritt durch die Verfahren führt. Ebenso empfehlen wir Ihnen den vom EDSB herausgegebenen Leitfaden zur Ausübung des Auskunftsrechts.