Ein Kind malt mit einem Pen auf einem Tablet.
Kinder und Jugend

Lernplattformen und digitaler Unterricht

Hinweis: Dieser Eintrag ist stellenweise nicht mehr auf dem aktuellen Stand und befindet sich daher in Überarbeitung. Die aktualisierte Version wird in Kürze erscheinen. Bitte bedenken Sie dies, wenn Sie diesen Eintrag lesen.

Berliner Schulen gehen derzeit – nicht zuletzt als Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie – neue digitale Wege und setzen neben dem Präsenzunterricht zunehmend auch digitale Lernplattformen und -angebote zur Bereitstellung von Lerninhalten ein. Der Einsatz dieser Online-Plattformen und -dienste birgt jedoch nicht unerhebliche Gefahren für die Persönlichkeitsrechte sowohl der Schüler:innen als auch der Lehrkräfte:

  • Die Nutzung der Plattformen setzt in der Regel eine personalisierte Anmeldung voraus. Teilweise werden Daten erhoben, die für die Nutzung der Plattform gar nicht benötigt werden.

  • Die Anbieter:innen der Plattformen können häufig das Nutzungsverhalten der Angemeldeten sehr genau auswerten. Als Folge können Persönlichkeitsprofile über die Angemeldeten entstehen, die von den Anbieter:innen für wirtschaftliche Zwecke, wie beispielsweise Werbung, genutzt werden können.

  • Fehlende Löschfunktionen bergen die Gefahr, dass Daten, die längst nicht mehr für pädagogische Aufgaben erforderlich sind, dauerhaft gespeichert bleiben und zu einem späteren Zeitpunkt zum Nachteil der Schüler:innen und Lehrkräfte genutzt werden können.

  • Gerade bei privaten Anbietern, die ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union (EU) haben, beispielsweise US-Anbieter, besteht zudem die Gefahr, dass Daten in Staaten mit einem geringeren Datenschutzniveau übermittelt werden, was nach Europäischem Datenschutzrecht nicht zulässig wäre.

Es ist daher notwendig, bei der Auswahl digitaler Lernplattformen und -angeboten sehr genau darauf zu achten, wie die datenschutzrechtlichen Anforderungen umgesetzt werden. Ein besonders wichtiges Kriterium ist dabei, dass die Lernplattformen nicht mehr personenbezogene Daten erheben und verarbeiten, als für die Unterrichtsgestaltung tatsächlich erforderlich sind.

Datenschutzrechtliche Aufgaben

Seit der Anpassung des Berliner Schulgesetzes im Jahr 2021 existieren mittlerweile Regelungen zu den Rahmenbedingungen, unter denen ein Einsatz von Lernplattformen zulässig ist. Seitens der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird im Rahmen der Novellierung der Schuldatenverordnung und der vom Gesetzgeber vorgesehenen Erarbeitung einer Verordnung zu digitalen Lernmitteln bereits eine entsprechende Vorschrift erarbeitet, mit deren Verabschiedung aber erst mittelfristig zu rechnen ist. Außerdem muss die Senatsverwaltung mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 eine Positivliste von digitalen Lernangeboten bereitstellen, welche sowohl nach pädagogischen Aspekten, aber auch insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz geprüft wurden.

Die Einholung einer Einwilligungserklärung von den Personensorgeberechtigten oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern ist somit grundsätzlich nicht mehr notwendig.

Technische Mindestanforderungen

Damit eine digitale Lernplattform datenschutzgerecht in Schulen eingesetzt werden kann, müssen die nachstehend aufgeführten technischen Mindestanforderungen erfüllt sein. Auch ist es wichtig, dass gerade bei Angeboten, die die Verarbeitung einer Vielzahl personenbezogener Daten von Schüler:innen voraussetzen, ein besonderes Augenmerk auf eine möglichst datensparsame Ausgestaltung gerichtet wird:

  • Bei der Einrichtung der Nutzungszugänge muss es möglich sein, pseudonymisierte Zugänge für die Schüler:innen einzurichten, das heißt, dass diese sich mit einem erfundenen Namen anmelden können. Die Zuordnung zu dem tatsächlichen Namen der Angemeldeten darf nicht den Anbieter:innen der Plattformen, sondern nur den unterrichtenden Lehrkräften bekannt sein.

  • Die gewählte Online-Lernplattform muss gewährleisten, dass die Lehrer:innen ausschließlich auf die personenbezogenen Daten der von ihnen unterrichteten Schüler:innen Zugriff haben. Unberechtigte Dritte, wie zum Beispiel andere Lehrkräfte, die die Schüler:innen nicht unterrichten, müssen vom Zugriff auf die gespeicherten Daten ausgeschlossen sein.

  • Für die Lernplattform ist ein Löschkonzept erforderlich, welches eine regelmäßige automatische Löschung der Daten nach Schuljahresende vorsieht, wenn nicht Ausnahmen ersichtlich sind, beispielsweise bei schuljahresübergreifenden Projekten. Durch technische Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass die Löschung auch entsprechend umgesetzt wird.

  • Es ist zu gewährleisten, dass zwischen den Endgeräten der Schüler:innen bzw. Lehrkräfte und dem Server ausschließlich verschlüsselte Verbindungen (TLS 1.2 oder neuer) aufgebaut werden.

  • Lokal gespeicherte Daten müssen durch technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff durch Dritte geschützt werden.

  • Eingebundene Softwarebibliotheken und genutzte Dienste von Dritten müssen auf ihre datenschutzrechtliche Eignung geprüft werden (welche Daten werden gegebenenfalls übermittelt usw.).

  • Es muss sichergestellt werden, dass die eingesetzte Software aktuell und ohne bekannte Sicherheitslücken sind. Es müssen technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die die Software und eventuell vorhandene API-Schnittstellen gegen fehlerhafte Eingaben schützen (beispielsweise durch Web Application Firewalls oder Application Layer Gateways).

Weiterführende Hinweise zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen für digitale Lernplattformen finden Sie in der von der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) verabschiedeten Orientierungshilfe Online-Lernplattformen im Schulunterricht.

Lernraum Berlin

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat in den vergangenen Jahren die von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie betriebene digitale Lernplattform „Lernraum Berlin“ geprüft und die Senatsverwaltung bezüglich der Weiterentwicklung der Plattform beraten. Derzeit warten wir auf die Mitteilung der Umsetzung einiger letzter Maßnahmen, sehen den Lernraum, insbesondere auch nach der Integration einer datenschutzkonformen Videokonferenzlösung über die Open-Source-Software „BigBlueButton“ aber auf einem guten Weg, um vielen Berliner Schulen sowie deren Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern eine datenschutzkonforme digitale Lernplattform zur Verfügung zu stellen.

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