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Datenschutz
Ihr Persönlichkeitsrecht schützen
Der Datenschutz dient der Umsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses besagt, dass alle Menschen selbst darüber entscheiden dürfen, welche Daten sie von sich preisgeben wollen und wer diese verwenden darf. Der Datenschutz soll die Menschen davor bewahren, in ihren grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt zu werden. Insofern geht es beim Datenschutz nicht so sehr um den „Schutz von Daten“, sondern vielmehr um den „Schutz vor Daten“.
                
Informationsfreiheit
Mitbestimmung und Kontrolle der staatlichen Stellen
Unter Informationsfreiheit versteht man den Zugang der Bürger:innen zu den Informationen über die Tätigkeit der öffentlichen Verwaltung. Sie trägt dem Gedanken Rechnung, dass die Grundlage eines demokratischen Gemeinwesens die Mitbestimmung und die Kontrolle der staatlichen Stellen durch umfassend informierte Bürger:innen ist. Durch den Zugang zu den behördlichen Informationen wird das Handeln öffentlicher Stellen transparent und für die Bürger:innen nachvollziehbar.
                
 - Stellenangebote- Offene Stellen in den Bereichen Recht, Informatik und Verwaltung Weiterlesen
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 - Newsletter- Neuigkeiten zum Datenschutz und zur Informationsfreiheit Weiterlesen
 - Starthilfe Datenschutz- Schulungen für Berliner Start-ups, Kleinunternehmen und Vereine Weiterlesen
 - Data-Kids- Unsere Website zum Datenschutz für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren Link zur Seite
 - YoungData- Website zum Datenschutz für Jugendliche und junge Erwachsene Link zur Seite
 - Datenschutzkonferenz- Website der unabhängigen deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden Link zur Seite
 - Virtuelles Datenschutzbüro- Website der öffentlichen Datenschutzkontrollinstanzen Link zur Seite
 - Berliner Wasserverträge- Geheimverträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe Weiterlesen




