Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit bemüht sich, ihren Internetauftritt barrierefrei zu gestalten. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) gefordert. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0. Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website www.datenschutz-berlin.de.
Diese Erklärung wurde am 1. Juni 2022 erstellt bzw. überarbeitet. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde von der oben aufgeführten öffentlichen Stelle durchgeführt.
Dieser Webauftritt ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Wir arbeiten daran, unseren Webauftritt weitgehend barrierefrei zu gestalten. Falls aufgrund aktuell noch bestehender Barrieren einige Inhalte für Sie nicht zugänglich sein sollten, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen diese Inhalte in alternativer Form zur Verfügung zu stellen.
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Beschreibung: Die auf diesem Webauftritt als Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind nicht immer barrierearm. Dies betrifft vor allem das Organigramm, Orientierungshilfen, Broschüren, Pressemitteilungen und ähnliche Schriftstücke.
Maßnahmen: Schulung der Dienstkräfte und Bereitstellung der Technik, um in Zukunft barrierearme Dokumente zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt von Broschüren und anderen Veröffentlichungen soll künftig barrierearm über die Website einsehbar sein.
Zeitplan: Behebung für 2023 geplant
Alternative: Wir empfehlen zunächst die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte aus diesen Dokumenten unterstützen.
Folgende Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des BIKTG Bln und müssen nach § 4 Abs. 4 BIKTG Bln nicht barrierefrei sein:
Beschreibung: Dokumente, die auf diesem Webauftritt vor dem 15. März 2019 veröffentlicht wurden.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4a BIKTG Bln
Alternative: Als Alternative empfehlen wir daher zunächst die telefonische Kontaktaufnahme. Unsere Mitarbeiter:innen werden Sie bei der Nutzung der Inhalte aus diesen PDF-Dokumenten unterstützen.
Beschreibung: Bei anderen Stellen, von denen wir PDF-Dokumente übernehmen, handelt es sich um Dritte. Diese werden von uns weder finanziert noch unterliegen sie der Kontrolle durch unsere Behörde. Folglich haben wir auf die Barrierefreiheit der von diesen zur Verfügung gestellten Dokumente keinen Einfluss. Die Behörde wird sich bemühen, gegenüber den genannten Stellen darauf hinzuwirken, künftig bei der Erstellung von PDF-Dateien die Vorgaben zur Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlage: § 4 Abs. 4e BIKTG Bln
Für weitere Informationen oder wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Kontaktstelle der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht zufriedenstellend war, können Sie sich an die Berliner Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden.