Eine Person tippt auf ein Tablet und ein Notebook.
Rechte

Informations- und Auskunftsrecht

Um Datenschutzrechte wahrnehmen zu können, muss erst mal bekannt sein, welche Daten überhaupt von welchen Stellen über die eigene Person gespeichert und verarbeitet werden. Darüber den Überblick zu behalten, ist in der zunehmend digitalisierten Welt nicht leicht. Deshalb enthält die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) konkrete Transparenzpflichten für Daten verarbeitende Stellen. Das soll Ihnen helfen, den Überblick und damit die Kontrolle über die Verwendung Ihrer Daten zu wahren.

Recht auf Information

Sobald Ihre Daten erhoben werden, ist die Daten verarbeitende Stelle verpflichtet, Sie ohne Aufforderung zu informieren. Die mitzuteilenden Informationen reichen vom Zweck und der Dauer der Datenverarbeitung über die Kontaktdaten der betrieblichen oder behördlichen Datenschutzbeauftragten bis hin zu den Rechtsgrundlagen, möglichen Empfänger:innen und dem Bestehen von Auskunfts- und Beschwerderechten. All diese Informationen müssen in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form vorliegen. Sie sollen einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Datenverarbeitung vermitteln.

Die DSGVO unterscheidet zwei Kategorien der Informationspflicht, aus denen sich ein unterschiedlicher Umfang der Inhalte ergibt. Es wird unterschieden zwischen der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Verantwortlichen direkt bei Ihnen (Art. 13 DSGVO) oder aus einer anderen Quelle bzw. bei Dritten (Art. 14 DSGVO).

Recht auf Auskunft

Darüber hinaus enthält Art. 15 DSGVO ein Auskunftsrecht. Auf Anfrage müssen Ihnen Verantwortliche Auskunft erteilen, welche konkreten Daten zu Ihrer Person verarbeitet werden. Die Antwort muss präzise, verständlich und transparent sein, sowie in einer klaren und einfachen Sprache über die Datenverarbeitung informieren. Die Auskunft muss grundsätzlich kostenlos erteilt werden.

Einen Antrag auf Auskunft können Sie formlos und ohne Begründung gegenüber den jeweiligen Verantwortlichen geltend machen. Hilfsweise können Sie auch unser allgemeines Musterschreiben zur Datenauskunft nutzen, welches wir Ihnen bereitstellen. Für weitere Stellen wie Polizei, Bürgeramt oder Schufa finden Sie eigene Musterschreiben unter dem Eintrag zur Überprüfung Ihrer Daten.

Grundsätzlich stehen Ihnen die genannten Ansprüche immer zu, wenn Ihre Daten verarbeitet werden. Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen oder Einschränkungen, zum Beispiel wenn durch die Gewährung der Rechte die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre. Details dazu finden Sie in der Broschüre Datenschutz – Meine Rechte des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI).

zurück zur Seite: