Nahaufnahme einer Bodycam
Videoüberwachung

Bodycams

Tragbare, an der Kleidung befestigte Kameras – sogenannte Bodycams – werden mittlerweile verstärkt auch von privaten Unternehmen, wie etwa Sicherheitsfirmen, eingesetzt. Die Kameras sollen dem Schutz der Beschäftigten vor Übergriffen, der Erhebung von Beweismitteln für zivilrechtliche Ansprüche oder der Abschreckung bzw. Deeskalation dienen.

Da mit dem Einsatz von Bodycams oft Eingriffe in die Datenschutzrechte einer unkontrollierbaren Anzahl von Personen verbunden sind, ist dieser nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Insbesondere ist zwischen dem Interesse der Betreibenden und den Rechten der Gefilmten gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO abzuwägen. Hinzu kommt die schwierige Umsetzung von Transparenzvorgaben gemäß Art. 12 ff. DSGVO aufgrund der sich ständig ändernden Aufnahmebereiche. Der Einsatz von Bodycams muss daher stets anlassbezogen sowie zweckgebunden sein und er benötigt ein Einsatzkonzept, das vor Inbetriebnahme erstellt werden muss.

Weitere Informationen zum Thema, auch hinsichtlich der Erstellung eines Einsatzkonzepts, finden Sie in der Orientierungshilfe zum Einsatz von Bodycams der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK).

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