Blick in Berliner Hinterhof
Wohnen

Mietspiegel

Das Land Berlin bietet umfangreiche Informationen darüber, wozu ein Mietspiegel dient, welche Varianten es gibt, wie er sich zusammensetzt und wie er richtig angewendet wird. Der Mietspiegel dient dazu, die ortsüblichen Vergleichsmieten für bestimmte Wohnlagen berechnen zu können. Hierfür sind Angaben zu den vermieteten Wohnungen, deren Ausstattung und der Höhe der hierfür entrichteten Miete erforderlich. Mithilfe des Mietspiegels können Mieter:innen und Vermieter:innen einordnen, ob die von ihnen verlangte oder bezahlte Miete in der jeweiligen Wohnlage und angesichts der Ausstattung des Wohnraums angemessen ist.

Datenerhebung für den Mietspiegel 2024

Für das kommende Jahr plant die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen einen neuen qualifizierten Mietspiegel. Die hierfür erforderlichen Befragungen zufällig ausgewählter Mieter:innen werden zwischen September und Dezember 2023 erfolgen. Der neue Mietspiegel soll dann im Mai 2024 veröffentlicht werden. Die Senatsverwaltung hat die ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg mit der hierfür notwendigen Datenerhebung beauftragt.

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich untersagt, es sei denn, es liegt eine Rechtsgrundlage bzw. die Einwilligung der betroffenen Person vor. Für eine rechtmäßige Datenverarbeitung ist also eine rechtliche Grundlage erforderlich, die die Verarbeitung personenbezogener Daten explizit erlaubt. Dazu steht es jeder Person frei, unter den gesetzlichen Voraussetzungen (Art. 7 DSGVO) in die Verarbeitung von auf ihre Person bezogene Daten einzuwilligen.

Die Erhebung personenbezogener Daten zur Erstellung eines Mietspiegels ist in Art. 238 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) gesetzlich geregelt. Danach besteht eine Pflicht zur Übermittlung der eigenen personenbezogenen Daten. Diese Auskunftspflicht gilt folglich auch für die von der Senatsverwaltung versendeten Aufforderungen zur Beantwortung der für die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels 2024 erforderlichen Umfragen.

Welche Daten werden für den Mietspiegel erhoben?

Für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels sind konkrete Angaben zur Miethöhe und vor allem zur Ausstattung der Mietwohnungen notwendig. Diese Angaben müssen in einer ausreichenden Zahl vorliegen, um repräsentativ zu sein. Als Mieter:in werden Sie daher zunächst mit einem Kurzfragebogen angeschrieben. Sollte Ihre Wohnung den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Mietspiegel entsprechen, kann danach noch ein persönliches Interview folgen, sofern Ihr Haushalt hierfür ausgewählt wird.

Der Mietspiegel selbst setzt sich aus einer Vielzahl von Daten zusammen, von denen nur ein Teil bei den Mieter:innen erhoben wird. Einige Angaben können im Regelfall jedoch ausschließlich von den Mieter:innen eingeholt werden, da diese die Mietwohnung nutzen. Ihre Beteiligung kann also von großer Bedeutung sein. Insbesondere können nur die Mieter:innen Auskunft über die Ausstattung und den Zustand von Bad/WC oder Küche sowie von Wohnung und Gebäude geben. Da die gesetzliche Vorschrift Angaben zu „Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des vermieteten Wohnraums“ (Art. 238 § 2 Abs. 2 Uabs. 1 e EGBGB) vorsieht, können die Abfragen sehr detailreich erscheinen, was für die Erstellung des Mietspiegels jedoch erforderlich ist.

Welche Rechte haben Sie?

Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen der Erstellung des Mietspiegels ist die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, soweit nicht deren Beauftragte ausdrücklich als verantwortliche Stelle für eine Datenverarbeitung genannt werden. Sie können Ihre datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte daher auch stets gegenüber der Senatsverwaltung ausüben und müssen sich nicht an Bezirksämter oder andere Stellen wenden. Jede Person hat nach der DSGVO folgende Rechte, wenn auf ihre Person bezogene Daten verarbeitet werden:

  • Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so haben Sie das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

  • Sie haben nach Art. 16 DSGVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und gegebenenfalls die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen.

  • Sie haben nach Art. 17 DSGVO zudem das Recht, zu verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, beispielsweise wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden.

  • Sie haben nach Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist.

  • In bestimmten Fällen, die in Art. 20 DSGVO im Einzelnen aufgeführt werden, haben Sie das Recht, die Sie betreffenden und auf Ihre Person bezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.

  • Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO erhoben (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht Ihnen nach Art. 21 DSGVO das Recht zu, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen.

  • Wenn Sie der Ansicht sind, dass Ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Ihre Beschwerde können Sie bei uns über unser Beschwerdeformular einreichen. Bei Fragen stehen wir zudem unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.

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