Die Behörde setzt sich aus der Behördenleitung in Person der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und den folgenden Abteilungen zusammen:
Die Informations- und Beschwerdestelle, der Stab (Gremien-, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit), die Servicestelle Zentrale Dienste und die Allgemeine Verwaltung unterstützen die Behördenleitung und die Abteilungen. Die Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten der Ansprechpartner:innen lassen sich dem beigefügten Organigramm entnehmen.
Nach § 17 Abs. 5 des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jede öffentliche Stelle des Landes Berlin ihre Aktenordnung allgemein zugänglich zu machen. Für alle nach unserem Aktenplan geführten Akten gilt grundsätzlich das Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Akten uneingeschränkt für eine Aktenauskunft bzw. -einsicht zur Verfügung stehen. Vielmehr wird in jedem Einzelfall eine Prüfung vorgenommen, ob dem Informationszugang der Bürgerin oder des Bürgers Gründe nach den §§ 5 ff. IFG entgegenstehen.